SOKA-BAU

Auszahlung

SOKA-BAU zahlt an Betriebe, Arbeitnehmer (oder gegebenenfalls deren Hinterbliebene) und Ausbildungszentren Geld aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Erstattungen an Betriebe werden auf deren Beitragskonto bei SOKA-BAU gutgeschrieben oder auf das Bankkonto überwiesen. Arbeitnehmer erhalten Geld auf ihr Bankkonto.

Urlaubsgeld für gewerbliche Arbeitnehmer

Gewerbliche Arbeitnehmer erhalten Urlaubsgeld von ihrem Betrieb. Wenn der Urlaub nicht genommen werden konnte, überweist SOKA-BAU dafür eine Abgeltung oder Entschädigung auf das Bankkonto des Arbeitnehmers. Hierfür kann der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist einen Antrag bei SOKA-BAU stellen.

Mindesturlaubsvergütung

Alle gewerblichen Arbeitnehmer haben im Falle von Krankheit oder Kurzarbeit Anspruch auf die Mindesturlaubsvergütung.

Zusatzrente und Altersvorsorge

Fast alle Arbeitnehmer und Auszubildenden haben Anspruch auf die Tarifrente Bau oder die Rentenbeihilfe. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, Auszubildende und Betriebsinhaber einen zusätzlichen Vertrag für die freiwillige BauRente abschließen und dort weitere Ansprüche aufbauen. 

Im Todesfall

Im Falle des Todes eines gewerblichen Arbeitnehmers können Erben das Urlaubsgeld des Verstorbenen ausgezahlt bekommen.

Sollte ein Anspruch auf Todesfallleistungen aus der Rentenbeihilfe, der Tarifrente Bau oder der BauRente ZukunftPlus bestehen, können diese ebenfalls an leistungsberechtigte Hinterbliebene ausgezahlt werden.

Zahlungen an Betriebe für Urlaub und Ausbildung

Betriebe erhalten Erstattungen für Urlaub, den sie ihren gewerblichen Arbeitnehmern gewähren. Sie erhalten darüber hinaus Erstattungen, wenn sie ausbilden.

Zahlungen an Betriebe bei Insolvenz-Absicherung

Betriebe können Arbeitszeitguthaben ihrer Arbeitnehmer durch SIKOflex bei SOKA-BAU für den Insolvenzfall absichern. Tritt keine Insolvenz ein, überweist SOKA-BAU nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Guthaben sowie den Saldo aus Zinserträgen und Gebühren auf das Bankkonto des Betriebs. Im Insolvenzfall wird das Geld für das Arbeitszeitguthaben von SOKA-BAU an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Zahlungen an überbetriebliche Ausbildungsstätten

Die Kosten für die in den Ausbildungsordnungen vorgesehenen Maßnahmen übernimmt SOKA-BAU und rechnet diese direkt mit den Ausbildungszentren ab. Hierzu gehören Kursgebühren, Fahrtkosten der Auszubildenden und Internatskosten.


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