SOKA-BAU

Entschädigung

Entschädigung ist die Auszahlung von Urlaub, wenn der Arbeitnehmer diesen nicht als Erholungsurlaub nehmen konnte. Voraussetzung dafür ist, dass die Urlaubstage verfallen sind – dies ist in der Regel nach zwei Jahren der Fall. SOKA-BAU zahlt dieses Geld an den Arbeitnehmer aus. 

Ist der Urlaub noch nicht verfallen, kann er stattdessen als Abgeltung ausgezahlt werden.

Voraussetzungen für eine Entschädigung

In der Bauwirtschaft kann Urlaub im gesamten Folgejahr genommen werden. Ein Urlaubstag aus dem Jahr 2022 kann zum Beispiel noch bis zum 31.12.2023 als Erholungsurlaub genommen werden. Anschließend verfällt der Urlaubstag, kann aber im Jahr 2024 als Entschädigung ausgezahlt werden. Diese Regelungen gelten auch für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer.

Beantragung und Fristen

Ein Antrag auf Entschädigung kann online ausgefüllt werden. Verfallener Urlaub kann ein Jahr lang entschädigt werden. Beispiel: Urlaubsansprüche aus 2022, die zum 31.12.2023 verfallen sind, können bis zum 31.12.2024 entschädigt werden.

Ausnahme: Ansprüche aus der Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit können drei Monate länger, also bis zum 31.03. des folgenden Jahres, als Abgeltung ausgezahlt werden. Danach ist der Urlaub verfallen. 

Jugendliche Arbeitnehmer

Für jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende im Auslernjahr gelten gesonderte Regelungen.

Steuern

SOKA-BAU ist gesetzlich verpflichtet bei der Auszahlung von Entschädigung Steuern abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen.


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