Wie lange Sie sich den Urlaub auszahlen lassen können, finden Sie unter Verfall.
Sie können die Auszahlung Ihres Urlaubsgeldes (Abgeltung oder Entschädigung) direkt im Kundenportal beantragen. Sie brauchen dafür
- Ihre Arbeitnehmernummer, die Sie zum Beispiel auf vielen Briefen von uns oben im Briefkopf bei „Unser Zeichen“ finden.
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer, die auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers steht.
- Einen kostenlosen Zugang zum Kundenportal von SOKA-BAU. Diesen können Sie hier beantragen.
Sofern weitere Dokumente benötigt werden, informieren wir Sie dazu direkt im Antrag.
Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Anschließend überweisen wir Ihnen das Urlaubsgeld auf Ihr Konto.
Arbeitnehmer aus dem Ausland (Entsendung)
Arbeitnehmer, die aus anderen Ländern nach Deutschland entsendet werden (sie haben eine Arbeitnehmernummer mit 8 Ziffern, beginnend mit 50), verwenden bitte das Antragsformular im Bereich International.
Arbeitnehmer in Bayern und Berlin
Arbeitnehmer in Bayern wenden sich bitte an die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes (UKB). Arbeitnehmer in Berlin bitte an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB).