SOKA-BAU

Erstattung

Eine Erstattung ist eine Auszahlung von Leistungen. Für Urlaub und Berufsbildung wird das Geld direkt von SOKA-BAU an die Betriebe erstattet. Beiträge für die Altersvorsorge werden Betrieben nicht erstattet, sondern Arbeitnehmern später als Rente ausgezahlt.

Erstattung von Urlaubsgeld

Nimmt ein Arbeitnehmer bezahlten Urlaub, zahlt der Betrieb das Urlaubsgeld an ihn aus. Der Betrieb erhält dafür eine Erstattung von SOKA-BAU.

Erstattungen können entweder mit offenen Forderungen (auch aus der Winterbeschäftigungsumlage) verrechnet („saldiert“) oder an den Betrieb direkt ausgezahlt werden. Ein nach Verrechnung verbleibendes Guthaben wird immer ausgezahlt.

Ansprüche auf Erstattungen können verfallen.

Erstattung der Ausbildungsvergütung durch SOKA-BAU

Ausbildende Betriebe erhalten eine Erstattung für die gezahlten Ausbildungsvergütungen.

Im ersten Ausbildungsjahr erstattet SOKA-BAU die Ausbildungsvergütung für den gewerblichen Auszubildenden für die ersten zehn Monate, im zweiten Ausbildungsjahr für die ersten sechs Monate und im dritten Ausbildungsjahr für den ersten Monat. 

Für technische und kaufmännische Auszubildende werden die ersten zehn Monate im ersten Ausbildungsjahr und die ersten vier Monate im zweiten betrieblichen Ausbildungsjahr erstattet.

Zusätzlich werden für beide Gruppen 20 % der Brutto-Ausbildungsvergütung als Ausgleich für die Sozialaufwendungen erstattet. 
 

Erstattung für die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

SOKA-BAU erstattet einen Großteil der Kosten für Ausbildungsvergütungen und die überbetriebliche Ausbildung an Betriebe und Ausbildungszentren.
 


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