SOKA-BAU

Erstattung

Eine Erstattung ist eine Auszahlung von Leistungen. Für Urlaub und Berufsbildung wird das Geld direkt von SOKA-BAU an die Betriebe erstattet. Beiträge für die Altersvorsorge werden Betrieben nicht erstattet, sondern Arbeitnehmern später als Rente ausgezahlt.

Erstattung von Urlaubsgeld

Nimmt ein Arbeitnehmer bezahlten Urlaub, zahlt der Betrieb das Urlaubsgeld an ihn aus. Der Betrieb erhält dafür eine Erstattung von SOKA-BAU.

Erstattungen können entweder mit offenen Forderungen (auch aus der Winterbeschäftigungsumlage) verrechnet („saldiert“) oder an den Betrieb direkt ausgezahlt werden. Ein nach Verrechnung verbleibendes Guthaben wird immer ausgezahlt.

Ansprüche auf Erstattungen können verfallen.

Erstattung der Ausbildungsvergütung durch SOKA-BAU

Ausbildende Betriebe erhalten eine Erstattung für die gezahlten Ausbildungsvergütungen.

Erstattung für die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

SOKA-BAU erstattet einen Großteil der Kosten für Ausbildungsvergütungen und die überbetriebliche Ausbildung an Betriebe und Ausbildungszentren.
 


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