SOKA-BAU

Tarifrente Bau

Die Tarifrente Bau ist die Branchenrente der Bauwirtschaft, seit sie 2016 die Rentenbeihilfe abgelöst hat. 

Die Beiträge werden von den Betrieben eingezahlt. Eine Tarifrente Bau kann nur erhalten, wer ab 2016 in der Bauwirtschaft beschäftigt war. Leitende und geringfügig beschäftigte Angestellte haben keinen Anspruch auf eine Tarifrente Bau.

Rentenhöhe

Die Höhe der Tarifrente Bau ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen. Hier gibt es – im Gegensatz zur Rentenbeihilfe – keine Mindestbeschäftigungszeit. Jeder Beitrag erhöht die spätere Rente.

SOKA-BAU informiert alle Kunden einmal jährlich in der Renteninformation über die zu erwartende Rentenhöhe. 

Bei Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungs- oder Unfallrente erhalten Arbeitnehmer die Tarifrente Bau unter der Voraussetzung von mindestens 36 Monaten Tätigkeitszeit im Baugewerbe. In diesem Fall wird auf Basis der Beiträge zur Tarifrente Bau der letzten 36 Monate eine unveränderte Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr angenommen.

Auszahlung

Die Tarifrente Bau wird jeweils zum Monatsersten von SOKA-BAU an die Rentner gezahlt. Eine einmalige Auszahlung in einer Summe ist nicht möglich.

Auszahlung im Todesfall

Falls der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt, werden die gezahlten Beiträge bis maximal 8.000 EUR an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Das sind Witwe/Witwer oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz. Gibt es diese nicht, haben waisenrentenberechtigte Kinder einen Anspruch. Bei mehreren leistungsberechtigten Kindern wird die Leistung zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Wenn ein Rentner verstirbt, erhalten berechtigte Hinterbliebene die Rente des Versicherten – und zwar so lange, bis insgesamt 60 Monatsrenten (inklusive der bereits an den Rentner gezahlten Renten) ausgezahlt wurden. 

Beantragung

Sobald der Rentner eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bekommt, kann die Tarifrente Bau bei SOKA-BAU beantragt werden.

Günstigkeitsvergleich

Der Günstigkeitsvergleich sorgt dafür, dass Arbeitnehmern durch die Umstellung von der Rentenbeihilfe auf die Tarifrente Bau keine Nachteile entstehen. Wenn Arbeitnehmer Ansprüche in beiden Rentensystemen haben, erhalten sie mindestens die Rente, die ihnen beim Fortbestand der Rentenbeihilfe zugestanden hätte.

SOKA-BAU führt den Günstigkeitsvergleich automatisch durch. In der jährlichen Renteninformation ist er bereits berücksichtigt.

Beitragshöhe

Bei gewerblichen Arbeitnehmern ist die Beitragshöhe als fester Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt, bei Angestellten zahlen die Betriebe feste Monatsbeiträge (Beiträge).

Beitragszahlung 

Die Beiträge werden mit dem Sozialkassenbeitrag von den Betrieben gezahlt.

Eine freiwillige Zuzahlung in die Tarifrente Bau ist nicht möglich. Hierfür gibt es die BauRente Zukunftplus.

Steuern und Sozialversicherung

Die Höhe der Tarifrente Bau wird jährlich von SOKA-BAU ans Finanzamt gemeldet. Rentner bekommen eine jährliche Steuerbescheinigung von SOKA-BAU. Unter Steuern und Sozialversicherung sind die wesentlichen Informationen für die Tarifrente Bau aufgeführt.


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