Tarifrente Bau
Die Tarifrente Bau ist seit 2016 die Branchenrente der Bauwirtschaft.
Zum 01.01.2016 wurde die Branchenrente für die Bauwirtschaft modernisiert. Die Tarifrente Bau löst die Rentenbeihilfe schrittweise ab. Diese beiden Renten sind für viele Beschäftigte der Bauwirtschaft ein unverzichtbarer Bestandteil der Altersvorsorge und für Arbeitnehmer kostenlos. Darüber hinaus bietet die zusätzliche BauRente eine attraktive Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen vorzusorgen.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Tarifrente Bau gilt für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden (Tarifgebiet Ost und West), die nach dem 31.12.2015 erstmals in die Bauwirtschaft eingetreten sind oder eintreten sowie für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt und nach 1965 geboren wurden. Für die Älteren kann ein Anspruch auf Rentenbeihilfe bestehen. Im Tarifgebiet Ost gab es vor 2016 keine Branchenrente.
Beitrag und Finanzierung
Die Beiträge werden mit dem Sozialkassenbeitrag von den Arbeitgebern gezahlt. Bei gewerblichen Arbeitnehmern sind sie als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt. Für Angestellte und Auszubildende wird ein fester Monatsbeitrag berechnet.
Informationen zur Auszahlung sowie zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tarifrente Bau sind unter Branchenrente zu finden.
Anrechnung von Beschäftigungszeiten
Je länger die Beschäftigungszeit im Baugewerbe ist, desto höher ist die Tarifrente Bau. Es muss keine Mindestbeschäftigungszeit erfüllt werden, um einen Anspruch auf die Tarifrente Bau zu erlangen.
Rentenhöhe
Aus jedem monatlichen Beitrag des Arbeitgebers entsteht sofort ein Versorgungsbaustein, der von Anfang an die Zusatzrente erhöht. Die Summe der Versorgungsbausteine bis zum Rentenbeginn ergibt die Altersrente. In den Hochrechnungen zur Rentenhöhe geht SOKA-BAU von einem Rentenbeginn zur Regelaltersrente aus. Bei früherem Renteneintritt kann die von SOKA-BAU gezahlte Rente entsprechend niedriger ausfallen.
SOKA-BAU informiert alle Kunden einmal jährlich in der Renteninformation über die zu erwartende Rentenhöhe.
Erwerbsminderungs- und Unfallrenten
Die Tarifrente Bau bekommen Arbeitnehmer, die eine Erwerbsminderungs- oder Unfallrente erhalten. Voraussetzung sind mindestens 36 Monate Tätigkeitszeit im Baugewerbe. Dabei wird auf Basis der Beiträge der letzten 36 Monate eine unveränderte Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr angenommen. Die so errechnete Rente wird dem Erwerbsminderungs- bzw. Unfallrentner ausgezahlt.
Todesfallleistungen
Sollte der Versicherte vor Rentenbeginn versterben, werden die gezahlten Beiträge bis maximal 8.000 EUR an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Wenn ein Rentner verstirbt, erhalten berechtigte Hinterbliebene die Rente des Versicherten – und zwar so lange, bis insgesamt 60 Monatsrenten ausgezahlt wurden.
Anspruch auf Todesfallleistungen haben Witwe/Witwer, gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz und waisenrentenberechtigte Kinder bis längstens zum vollendeten 25. Lebensjahr. Bei mehreren leistungsberechtigten Kindern wird die Leistung zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Rente beantragen
Sobald dem Rentner ein Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, kann die Tarifrente Bau bei SOKA-BAU beantragt werden.