SOKA-BAU

Beitragsdeckung

Beitragsdeckung bedeutet, dass die Betriebe die entsprechenden Beiträge gezahlt haben. Damit ist die Auszahlung der Leistungen von SOKA-BAU (Urlaub und Tarifrente Bau) an die Arbeitnehmer abgedeckt. 

Urlaub

Der Arbeitnehmerkontoauszug enthält eine Information zum beitragsfinanzierten Anspruch. Damit ist gemeint, ob der Arbeitgeber alle Beiträge an SOKA-BAU gezahlt hat. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • den Urlaub nehmen. Das Geld zahlt der Arbeitgeber dann mit der Lohnabrechnung aus.
  • den Arbeitgeber auf die fehlenden Beiträge ansprechen.

Falls gewerbliche Arbeitnehmer bereits einen Antrag auf Entschädigung oder Abgeltung gestellt haben und die Auszahlung nicht in voller Höhe erfolgt ist, werden die fehlenden Beiträge durch SOKA-BAU geklärt. Eine automatische Nachzahlung kann aus technischen Gründen nicht erfolgen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen regelmäßig (telefonisch oder per E-Mail mindestens zweimal im Jahr) mit SOKA-BAU Kontakt aufzunehmen.

Rente

Bei Insolvenz des Arbeitgebers werden fehlende Beiträge zur Tarifrente Bau für bis zu drei Monate von SOKA-BAU übernommen.


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