SOKA-BAU

Arbeitnehmerkontoauszug

Der Arbeitnehmerkontoauszug ist eine Übersicht über die Urlaubsansprüche eines gewerblichen Arbeitnehmers der letzten beiden Jahre. 

Der Kontoauszug informiert darüber, ob Arbeitnehmer noch Urlaubsansprüche haben, die sie als Erholungsurlaub nehmen oder sich als Entschädigung oder Abgeltung auszahlen lassen können. Grundlage für den Urlaub sind die monatlichen Meldungen, die der Arbeitgeber bei SOKA-BAU einreicht. Falls mit diesen Daten etwas nicht stimmen sollte, wenden sich Arbeitnehmer bitte an den Arbeitgeber, der diese Daten gemeldet hat. 

Arten Kontoauszüge

  • Der jährliche Arbeitnehmerkontoauszug zeigt die Urlaubsansprüche zum 31.12. des Vorjahres und wird automatisch einmal pro Jahr an alle Arbeitnehmer versendet. 
  • Wenn Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe ausscheiden, erhalten Sie nach drei Monaten automatisch den Unterjahreskontoauszug. 
  • Der Kontoauszug kann jederzeit bei Bedarf angefordert werden
    - von Arbeitgebern über den Arbeitgeber-Onlineservice
    - von Arbeitnehmern per E-Mail oder telefonisch

Beitragsfinanzierter Anspruch

Der Kontoauszug enthält eine Information zum beitragsfinanzierten Anspruch. Damit ist gemeint, ob der Arbeitgeber alle Beiträge an SOKA-BAU gezahlt hat. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • den Urlaub nehmen. Das Geld zahlt der Arbeitgeber dann mit der Lohnabrechnung aus.
  • den Arbeitgeber auf die fehlenden Beiträge ansprechen.

Falls gewerbliche Arbeitnehmer bereits einen Antrag auf Entschädigung oder Abgeltung gestellt haben und die Auszahlung nicht in voller Höhe erfolgt ist, werden die fehlenden Beiträge durch SOKA-BAU geklärt. Eine automatische Nachzahlung kann aus technischen Gründen nicht erfolgen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen regelmäßig (telefonisch oder per E-Mail mindestens zweimal im Jahr) mit SOKA-BAU Kontakt aufzunehmen.

Berichtigungsanspruch

Der Berichtigungsanspruch ist die Möglichkeit für Arbeitnehmer, die im Kontoauszug erfassten Urlaubsdaten innerhalb von zwei Monaten korrigieren zu lassen.

Bei Fragen dazu können sich Arbeitnehmer mit SOKA-BAU in Verbindung setzen. Mitglieder der IG BAU können sich dort auch zu diesem Thema beraten lassen.
 


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