SOKA-BAU

Informationen für Kreishandwerkerschaften

SOKA-BAU ist die Dachmarke von zwei Institutionen: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Aufgaben sind: Urlaubsansprüche betriebsübergreifend zu sichern, Versorgungslücken zu schließen und die Berufsausbildung finanziell zu unterstützen. SOKA-BAU ist eine klassische Non-Profit-Organisation.

Leistungen

Urlaub

Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses und häufige Arbeitgeberwechsel sind typisch für die Bauwirtschaft. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hätte dies allerdings zur Folge, dass viele Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen vollen Jahresurlaub erwerben könnten. Das Urlaubsverfahren gleicht dies durch die Zusammenrechnung aller Beschäftigungszeiten in Baubetrieben aus. Der Urlaub wird damit bei Arbeitgeberwechsel innerhalb der Branche übertragbar. Das sichert die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer.

Berufsbildung

Alle Baubetriebe profitieren von gut ausgebildeten Mitarbeitern, aber nur rund 20 % von ihnen bilden selbst aus. Deshalb: Alle Baubetriebe – auch diejenigen, die nicht ausbilden – zahlen einen Beitrag zur Berufsausbildung. Damit werden sämtliche Kosten der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungszentren finanziert. Zusätzlich erstattet SOKA-BAU den Ausbildungsbetrieben einen großen Teil der Ausbildungsvergütung.

Rente

Versichert im Rahmen der Tarifrente Bau sind gewerblichen Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden. Zusätzlich gibt es weitere Produkte in der betrieblichen Altersversorgung wie die BauRente ZukunftPlus im Durchführungsweg  „Pensionskasse“. 


Teilnahme und Beiträge

Betriebsanmeldung

Grundsätzlich nehmen alle Betriebe an den Sozialkassenverfahren teil, wenn zu mehr als 50 % der betrieblichen Arbeitszeit Tätigkeiten des Baugewerbes durch die eigenen Mitarbeiter ausgeübt werden. Die Anmeldung bei SOKA-BAU erfolgt durch die Betriebe und kann online durchgeführt werden.

Die Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren gelten für alle Baubetriebe, die ihren Betriebssitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Dies beinhaltet auch die Entsendung von baugewerblichen Arbeitnehmern aus dem Ausland nach Deutschland.

Beiträge

Die Baubetriebe zahlen Beiträge in tarifvertraglich festgelegter Höhe. Die Beiträge sind so festgelegt, dass die Leistungen von SOKA-BAU daraus finanziert werden können. SOKA-BAU ist eine Non-Profit-Organisation.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB die Haftung für vor dem Betriebsübergang entstandene und nicht gezahlte Sozialkassenbeiträge besteht ­– auch dann, wenn die bisher Verantwortlichen des übernommenen Betriebs pflichtwidrig die Anmeldung zur Sozialkasse versäumt haben. Es spielt insoweit keine Rolle, ob die Ansprüche der Sozialkasse zum Zeitpunkt der Betriebsübernahme bekannt oder unbekannt sind.

Monatliche Meldungen

Baubetriebe melden monatlich Angaben zum Bruttolohn, gewährtem Urlaub etc. an SOKA-BAU. Diese Angaben sind die Grundlage für den Urlaubsanspruch der gewerblichen Mitarbeiter, für die ein überbetriebliches Urlaubskonto bei SOKA-BAU geführt wird. Zudem sind sie für die Erstattungsansprüche der Betriebe gegenüber SOKA-BAU relevant.


Hilfe und Service

Schnelle Hilfe

Zu den wichtigsten Themen, die Baubetriebe angehen, haben wir den direkten Weg zur Lösung.

SOKA-BAU A-Z

Im Glossar finden Sie Erklärungen zu allen Begriffen, die im Zusammenhang mit SOKA-BAU relevant sind.


Kontakt & Beratung

Ihr Berater

Oliver Bender

 berät Sie gerne in Niedersachsen

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