Teilnahmeprüfung
Betriebe die zum Geltungsbereich gehören, sind verpflichtet am Sozialkassenverfahren teilzunehmen und sich dafür anzumelden. SOKA-BAU bietet eine unverbindliche Prüfung zur ersten Einschätzung sowie eine verbindliche Teilnahmeprüfung an.
Mit dem unverbindlichen Selbsttest von SOKA-BAU können Betriebe prüfen, ob sie in den Geltungsbereich des Sozialkassenverfahrens fallen. Ist dies der Fall, besteht eine Teilnahmepflicht bei SOKA-BAU und der Betrieb ist berechtigt, Leistungen zu erhalten.
Für eine verbindliche Prüfung, ob der Betrieb zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet ist, ist eine Betriebsanmeldung notwendig.