Rente
In der Bauwirtschaft gibt es eine Branchenrente für alle Beschäftigten. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern eingezahlt. Die Branchenrente soll Nachteile ausgleichen, die zum Beispiel durch Jobwechsel oder Verdienstausfall bei schlechter Witterung entstehen können. Auf dieses Geld haben die Rentner Anspruch, sobald der Versicherungsfall eintritt – also beispielsweise zum Zeitpunkt, ab dem die gesetzliche Rente bezogen wird.
Zum 01.01.2016 wurde die Branchenrente für die Bauwirtschaft modernisiert. Die Tarifrente Bau löst die Rentenbeihilfe schrittweise ab. Diese beiden Renten sind für viele Beschäftigte der Bauwirtschaft ein unverzichtbarer Bestandteil der Altersvorsorge und für Arbeitnehmer kostenlos. Darüber hinaus bietet die zusätzliche BauRente eine attraktive Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen vorzusorgen. So kann ein Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft mehrere Renten von SOKA-BAU (Rentenbeihilfe, Tarifrente Bau und/oder BauRente) erhalten.
Ihre Rente von SOKA-BAU
Rentenhöhe
SOKA-BAU informiert alle Kunden einmal jährlich in der Renteninformation über die zu erwartende Rentenhöhe.
Für wen gilt die Tarifrente Bau oder die Rentenbeihilfe?
Die Tarifrente Bau gilt für die gesamte Bauwirtschaft. Das heißt, fast alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und Angestellten, die seit 2016 in der Bauwirtschaft tätig sind, haben einen Anspruch auf die Tarifrente Bau
Es gibt nur zwei Ausnahmen:
- Für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte, die vor 2016 im Tarifgebiet West tätig waren und vor 1966 geboren sind, gilt die Rentenbeihilfe.
- Leitende und geringfügig beschäftigte Angestellte erwerben keine Ansprüche aus der Rentenbeihilfe und der Tarifrente Bau.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer Ansprüche aus Rentenbeihilfe und Tarifrente Bau hat?
Dann erfolgt ein Günstigkeitsvergleich. In jedem Fall erhält der Arbeitnehmer mindestens die Leistung, die dieser in der Rentenbeihilfe bekommen hätte, wenn es keine Umstellung auf die Tarifrente Bau gegeben hätte.
Ab wann wird die Branchenrente ausgezahlt?
Die Branchenrente wird auf Antrag ausgezahlt, sobald der Arbeitnehmer in Rente geht, und zwar zusätzlich
- zu allen gesetzlichen Altersrenten,
- zu Erwerbsminderungsrenten und
- zu Unfallrenten ab 50 %iger Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Wie wird die Branchenrente ausgezahlt?
Die Tarifrente Bau und die Rentenbeihilfe werden als laufende Renten gezahlt.
Besteht für die Branchenrente eine Steuer-, Kranken- und Pflegeversicherungspflicht?
Die Branchenrente ist steuerpflichtig. Dafür erstellt SOKA-BAU für Arbeitnehmer, sobald sie in Rente gehen, eine Steuerbescheinigung. Ob Steuern zu entrichten sind, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab. Sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen, führt SOKA-BAU diese grundsätzlich an die zuständige Krankenkasse ab und mindert den Auszahlungsbetrag entsprechend.
Muss die Branchenrente beantragt werden?
Ja, die Branchenrente muss bei SOKA-BAU beantragt werden.