SOKA-BAU

BauRente

Die BauRente ist ein freiwilliges Produkt der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Beschäftigte und Betriebsinhaber. Sie nutzt die staatlichen Förderungen, bietet eine hohe lebenslange Garantierente und ist exklusiv für die Baubranche entwickelt worden.

Vor Abschluss einer BauRente empfiehlt SOKA-BAU eine individuelle Beratung, um alle persönlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. SOKA-BAU ist spezialisiert auf die Herausforderungen, die sich aus dem Zusammenspiel zwischen den Bautarifverträgen und der im Gesetz geregelten betrieblichen Altersvorsorge ergeben. 

BauRente ZukunftPlus für Arbeitnehmer und Geschäftsführer

Alle Beschäftigten im Baugewerbe (gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Geschäftsführer und Auszubildende) und deren Ehepartner/eingetragene Lebenspartner können mit der BauRente einen Teil ihres Bruttolohns/-gehalts umwandeln (Entgeltumwandlung), um so für eine künftige Rente zu sparen.

Dabei erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss. Dieser ist tarifvertraglich geregelt.

Der eigene Beitrag kann frei gewählt werden. Bis zu 4 % der  Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2024 sind dies 302 EUR/Monat) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 4 % bleiben auch steuerfrei, sind aber sozialversicherungspflichtig.

Welche Vorteile bietet die BauRente ZukunftPlus? 

  • Sichere Altersvorsorge durch eine lebenslang garantierte Rente
  • Attraktive Überschussbeteiligungen steigern diese Rente
  • Keine Provision für Vermittler
  • Wahlweise lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung
  • Erwerbsminderungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und zusätzlichen Beitrag
  • Optional Hinterbliebenenrente abschließbar
  • Für alle Fälle die passende Lösung egal ob Krankheit, Schlechtwetter, Beitragsänderungen/Beitragsfreistellungen, Arbeitgeber- oder Branchenwechsel

BauRente BasisPlus für Arbeitgeber

Betriebsinhaber sollten mit der BauRente BasisPlus (Rürup-Rente) eine Altersvorsorge aufbauen oder ergänzen und dadurch Steuervorteile nutzen.

Die Höchstgrenze für die Rürup-Rente ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Konkret können 2024 jährlich bis zu 27.565 EUR bei Ledigen und 55.130 EUR bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern als abzugsfähige Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Verbraucherschlichtung

SOKA-BAU ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit. Kunden können sich hierzu an das Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl oder an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. 


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