Auslernjahr
Das sogenannte Auslernjahr ist bei SOKA-BAU das Kalenderjahr, in dem ein Auszubildender seine Ausbildung beendet. In diesem Jahr gelten für die Übertragung und Berechnung von Urlaub besondere Regeln. Entscheidend ist, wann der Auszubildende volljährig wird und ob er über das Ausbildungsende hinaus in demselben Betrieb beschäftigt bleibt.
Besondere Regelungen für jugendliche Auszubildende
Für Auszubildende, die zu Beginn des Auslernjahres noch nicht volljährig sind, gelten für die Übertragung von Urlaub ins Folgejahr die Regelungen für jugendliche Arbeitnehmer. Wie sich der Urlaubsanspruch zusammensetzt, ist im Tarifvertrag BBTV festgelegt
Volljährige Auszubildende im Auslernjahr
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigungstage. Dabei sind die während der Ausbildung im Auslernjahr genommenen Urlaubstage zu berücksichtigen.
Urlaubsentgelt
Die Höhe des Urlaubsentgelts für Urlaub nach Beendigung der Ausbildung im Auslernjahr richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst nach der Ausbildung. Berechnet wird es auf Basis der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 25 % des Urlaubsentgelts.
Die Urlaubsvergütung für in das Folgejahr zu übertragene Tage errechnet sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Jahresende. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 25 % des Urlaubsentgelts. Resturlaubsvergütung und zu übertragende Resturlaubstage sind (im ersten Meldemonat des Folgejahres) mit dem Datensatz RAMEL zu übermitteln.
Beispiel: Bruttolohn der letzten 13 Wochen geteilt durch lohnzahlungspflichtige Tage (max. 65 Arbeitstage) + 25 % zusätzliches Urlaubsgeld = Urlaubsentgelt für einen Urlaubstag