SOKA-BAU

Betriebsanmeldung

Eine Betriebsanmeldung ist Voraussetzung für Betriebe, um am Sozialkassenverfahren teilzunehmen und Leistungen von SOKA-BAU zu erhalten. Im Rahmen der Anmeldung wird geprüft, ob ein Betrieb zur Teilnahme verpflichtet ist.

Alle teilnahmeberechtigten Baubetriebe in Deutschland können Leistungen von SOKA-BAU erhalten und sind verpflichtet, sich dafür anzumelden. Mit der Online-Anmeldung prüft SOKA-BAU, ob ein Betrieb vom Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge im Baugewerbe erfasst wird. Über das Ergebnis wird der Betrieb schriftlich informiert.

Wer ist SOKA-BAU?

Folgen der verspäteten Anmeldung

Sollte die Beitragspflicht bereits vor der Anmeldung bei SOKA-BAU bestanden haben, wird SOKA-BAU Betriebe rückwirkend erfassen. In diesem Fall sind alle fehlenden Meldungen bis zum Zeitpunkt der Anmeldung des Betriebs nachzureichen. Dadurch kann es zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Entstandene Beiträge sind dann - nach Verrechnung mit möglichen Erstattungen - sofort fällig!


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