Ein Dienstleister kann Sie bei der Abwicklung der Sozialkassenverfahren unterstützen:
Abgabe von Meldungen
Der Dienstleister kann im Namen des Baubetriebs die erforderlichen Meldungen an SOKA-BAU erstellen und fristgerecht einreichen.
Anforderungen von Bescheinigungen
Der Dienstleister kann Bescheinigungen, Nachweise und andere erforderliche Dokumente im Auftrag des Baubetriebs anfordern. Dazu gehören beispielsweise die SOKA-BAU-Bescheinigung oder Nichtteilnahmebescheinigung.
Zugang zum Onlineservice
Der Dienstleister erhält Zugangsdaten für den Onlineservice von SOKA-BAU. Dort kann er Mitarbeiter an- und abmelden und Klärfälle selbstständig bereinigen.