SOKA-BAU

Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland

Beschäftigte im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland (Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) erhalten automatisch eine zusätzliche Altersvorsorge von SOKA-BAU. 

Rente

Arbeitnehmer des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland haben Anspruch auf eine Rente von SOKA-BAU. Die Betriebe geben dafür jeden Monat eine Meldung an SOKA-BAU ab. Grundlage ist der Tarifvertrag über das Verfahren der überbetrieblichen Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschland.

Meldung

Mit der monatlichen Meldung an SOKA-BAU übermitteln Betriebe immer bis zum 15. des folgenden Monats für jeden einzelnen beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer den jeweiligen Bruttolohn.

Für die An- und Abmeldung der Mitarbeiter sowie die Übermittlung der monatlichen Meldedaten gibt es zwei Möglichkeiten: direkt im Arbeitgeber-Onlineservice oder über ein Baulohn-Programm.

Arbeitgeber-Onlineservice Baulohn-Programm

Über die Mitarbeiterkachel können Mitarbeiter an- oder abgemeldet werden.

Über die Kachel Meldungsabgabe können monatliche arbeitnehmerbezogene Meldungen direkt auf der Meldeoberfläche abgegeben werden.

Meldungen können aus einem Baulohn-Programm heraus übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass eines der von SOKA-BAU zugelassenen Baulohn-Programme für Lohn- und Gehaltsbuchhaltung genutzt wird.

Folgende zugelassene Baulohn-Programme stehen zur Verfügung:

Die über das Programm erzeugte Datei wird über den bisherigen Onlineservice SOKA-BAU-online übermittelt.

Ob aus anderen Lohnprogrammen, wie etwa DATEV oder BRZ, die Meldungsabgabe möglich ist, muss in Absprache mit dem Anbieter geklärt werden. Dies sind die bei SOKA-BAU bekannten Programme.

Das kurze Video zeigt, wie Sie sich registrieren können.

So funktioniert die Meldungsabgabe im Arbeitgeber-Onlineservice – schnell erklärt in 55 Sekunden


An- und Abmeldung der Mitarbeiter im Arbeitgeber-Onlineservice

Mitarbeiter anmelden

  • Klick auf die Mitarbeiterkachel auf der Startseite des Arbeitgeber-Onlineservice
  • Klick auf "neuen Arbeitnehmer anmelden"
  • Eingabemaske ausfüllen 
  • Mit Klick auf "anmelden" werden die Daten bei SOKA-BAU verarbeitet

So melden Sie Mitarbeiter an – schnell erklärt in 45 Sekunden


Mitarbeiter abmelden

  • Klick auf die Mitarbeiterkachel auf der Startseite des Arbeitgeber-Onlineservice
  • Mitarbeiter aus der Liste auswählen
  • Mit Klick auf den Stift wird der Mitarbeiter bei SOKA-BAU abgemeldet

So melden Sie Mitarbeiter ab – schnell erklärt in 34 Sekunden


Weitere Zugänge einrichten

Weitere Zugänge einrichten: Schnell erklärt in 2 Minuten


Beiträge

Der Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer berechnet sich nach einem festgelegten tariflichen Prozentsatz. Grundlage ist die beitragspflichtige Bruttolohnsumme der gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer:

  • ab dem 01.07.2022: 2,05 % der Bruttolohnsumme
  • ab dem 01.01.2023: 2,5 % der Bruttolohnsumme

Für Angestellte ist ein fester Monatsbeitrag zu zahlen:

  • seit dem 01.07.2022: monatlich 51,00 EUR
  • seit dem 01.01.2023: monatlich 62,00 EUR

Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung gezahlt werden. Fälligkeit ist immer der 28. des Folgemonats.

Vollmachten

Wenn eine Dienstleistervollmacht vorliegt, regelt SOKA-BAU alles Weitere direkt mit dem Steuerberater oder Lohnabrechner. Dieser erhält dann ebenfalls eine Berechtigung, um den Betrieb im Onlineservice zu betreuen. 


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