Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland
Beschäftigte im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland (Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) erhalten automatisch eine zusätzliche Altersvorsorge von SOKA-BAU.
Rente
Arbeitnehmer des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland haben Anspruch auf eine Rente von SOKA-BAU. Die Betriebe geben dafür jeden Monat eine Meldung an SOKA-BAU ab. Grundlage ist der Tarifvertrag über das Verfahren der überbetrieblichen Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschland.
Meldung
Mit der monatlichen Meldung an SOKA-BAU übermitteln Betriebe immer bis zum 15. des folgenden Monats für jeden einzelnen beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer den jeweiligen Bruttolohn.
Für die An- und Abmeldung der Mitarbeiter sowie die Übermittlung der monatlichen Meldedaten gibt es zwei Möglichkeiten: direkt im Kundenportal oder über ein Baulohn-Programm.
Kundenportal | Baulohn-Programm |
Im Kundenportal können im Arbeitgeber-Onlineservice über die Mitarbeiterkachel Mitarbeiter an- oder abgemeldet werden. Über die Kachel Meldungsupload können monatliche arbeitnehmerbezogene Meldungen direkt auf der Meldeoberfläche abgegeben werden. | Meldungen können aus einem Baulohn-Programm heraus übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass eines der von SOKA-BAU zugelassenen Baulohn-Programme für Lohn- und Gehaltsbuchhaltung genutzt wird. Folgende zugelassene Baulohn-Programme stehen zur Verfügung: Die über das Programm erzeugte Datei wird an SOKA-BAU übermittelt. Ob aus anderen Lohnprogrammen, wie etwa DATEV oder BRZ, die Meldungsabgabe möglich ist, muss in Absprache mit dem Anbieter geklärt werden. Dies sind die bei SOKA-BAU bekannten Programme. |
Registrierung im Kundenportal: Schnell erklärt in 1:02 Min.
Meldungsabgabe im Arbeitgeber-Onlineservice: Schnell erklärt in 55 Sek.
An- und Abmeldung der Mitarbeiter im Kundenportal
Mitarbeiter anmelden
- Klick im Arbeitgeber-Onlineservice auf die Mitarbeiterkachel
- Klick auf "neuen Arbeitnehmer anmelden"
- Eingabemaske ausfüllen
- Mit Klick auf "anmelden" werden die Daten bei SOKA-BAU verarbeitet
So melden Sie Mitarbeiter an: Schnell erklärt in 45 Sek.
Mitarbeiter abmelden
- Klick im Arbeitgeber-Onlineservice auf die Mitarbeiterkachel
- Mitarbeiter aus der Liste auswählen
- Mit Klick auf den Stift wird der Mitarbeiter bei SOKA-BAU abgemeldet
So melden Sie Mitarbeiter ab: Schnell erklärt in 34 Sek.
Weitere Zugänge einrichten
Weitere Zugänge einrichten: Schnell erklärt in 2:14 Min.
Beiträge
Der Beitrag für gewerbliche Arbeitnehmer berechnet sich nach einem festgelegten tariflichen Prozentsatz. Grundlage ist die beitragspflichtige Bruttolohnsumme der gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer:
- seit dem 01.01.2023: 2,5 % der Bruttolohnsumme (vorher: ab 01.07.2022 2,05 % der Bruttolohnsumme)
Für Angestellte ist ein fester Monatsbeitrag zu zahlen:
- seit dem 01.01.2023: monatlich 62,00 EUR, kalendertäglich 3,10 EUR (vorher: ab 01.07.2022 monatlich 51,00 EUR)
Während der Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht (freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst) hat der Arbeitgeber folgende Beiträge zu zahlen:
- seit dem 01.01.2023: für jeden dienstpflichtigen gewerblichen Arbeitnehmer monatlich 66,20 EUR, kalendertäglich 2,21 EUR (vorher: ab 01.07.2022 monatlich 54,40 EUR, kalendertäglich 1,81 EUR)
- seit dem 01.01.2023: für jeden dienstpflichtigen Angestellten monatlich 62,00 EUR, kalendertäglich 2,07 EUR (vorher: ab 01.07.2022 monatlich 51,00 EUR, kalendertäglich 1,70 EUR)
Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung gezahlt werden. Fälligkeit ist immer der 28. des Folgemonats.
Vollmachten
Wenn eine Dienstleistervollmacht vorliegt, regelt SOKA-BAU alles Weitere direkt mit dem Steuerberater oder Lohnabrechner. Dieser erhält dann ebenfalls eine Berechtigung, um den Betrieb im Onlineservice zu betreuen.