SOKA-BAU

Bruttolohn

Der Bruttolohn ist die Gesamtvergütung vor Abzug der Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung. Er ist vom Betrieb an SOKA-BAU zu melden und wird für die Berechnung des Beitrags für gewerbliche Arbeitnehmer benötigt.

Welche Leistungen/Beiträge gehören zur Bruttolohnsumme als Grundlage für die Sozialkassenbeiträge?

Der Bruttolohn dient als Basis für die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer.

Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden nein
Abfindungen – sonstige, zum Beispiel „verdeckte Vergütungen“ ja
Altersteilzeit, Aufstockungsbeträge nein
Altersteilzeit, Lohn in der Freistellungsphase ja
Ausbildungsvergütung nein
Ausgleichszahlungen während des Mutterschutzes (Arbeitgeberanteil zur Entgeltfortzahlung während des Mutterschutzes) nein
Auslösungen gemäß § 7 BRTV ja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlage ja, soweit der Arbeitgeber ihn trägt

nein, soweit der Arbeitnehmer ihn trägt
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel der BauRente ja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG

nein, soweit pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG
Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung ja

nein, soweit gemäß § 40 b EStG pauschal versteuerte Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung
Energiepreispauschale nein
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot (zum Beispiel nach dem Mutterschutzgesetz) ja (die Erstattungsleistungen der Krankenkassen vermindern nicht die Bruttolohnsumme)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ja (die von Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlende Umlage gehört nicht in die Bruttolohnsumme, ebenso wenig vermindert die Erstattungsleistung der Krankenkasse die Bruttolohnsumme)
Entgeltfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben nein
Erschwerniszuschläge ja
Essenszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen und sonstige Fahrtkostenzuschüsse, Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen ja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Feiertagslohn ja
Geburtsbeihilfe ja

nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR
Gratifikationen und Prämien für bestimmte, vom Arbeitnehmer beeinflussbare Ereignisse (zum Beispiel Anwesenheitsprämien, Ersparnisprämien, Treueprämien) ja
Gutscheine (zum Beispiel Einkaufs-, Tankgutscheine), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. nein, wenn steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Freigrenze 50 EUR im Monat)
Heiratsbeihilfe ja

nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR
Inflationsausgleichsprämie nein
Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld) nein
Jubiläumszuwendungen ja
Kindergartenzuschuss nein
Kurzarbeitergeld/Saison-KUG nein
Kurzarbeitergeldzuschuss ja
Leistungsprämie ja
Lohn für geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ja
Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, den der Arbeitgeber schuldig geblieben ist (zum Beispiel wegen Insolvenz) ja
Mehraufwands-Wintergeld nein
Nachtzuschlag ja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Nachzahlung von Lohn (zum Beispiel bei tariflicher Lohnerhöhung) ja
Reisekosten ja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Reisezeitvergütung ja
Sachbezüge (zum Beispiel PKW, Kost, Logis) ja
Schmutzzulage ja
Sonn- und Feiertagszuschläge ja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Stammarbeiterzulage ja
Sterbegeld an Erben des Arbeitnehmers nein
Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Ähnliches, die während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses entstanden sind ja
Tarifliches 13. Monatseinkommen oder Zahlungen mit gleichem Charakter nein
Überstundenzuschlag ja, soweit steuerpflichtig
Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt ja
Unterkunftsgeld ja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Urlaubsabgeltung nach § 8 Nr. 6 BRTV nein
Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) ja
Urlaubsvergütung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben nein
Vermögenswirksame Leistungen – Arbeitgeberzuschuss ja
Verpflegungskosten ja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Wegegeld ja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit nicht steuerpflichtig
Wegezeitvergütung ja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Weihnachtsgeld (13. Monatseinkommen) nein
Werkzeuggeld nein
Zeitlohn ja
Zusatzversorgungsbeitrag nein
Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld nach Entgeltfortzahlung ja
Zuschuss Wintergeld nein

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