Bruttolohn
Der Bruttolohn ist die Gesamtvergütung vor Abzug der Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung. Er ist vom Betrieb an SOKA-BAU zu melden und wird für die Berechnung des Beitrags für gewerbliche Arbeitnehmer benötigt.
Welche Leistungen/Beiträge gehören zur Bruttolohnsumme als Grundlage für die Sozialkassenbeiträge?
Der Bruttolohn dient als Basis für die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer.
Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden | nein |
Abfindungen – sonstige, zum Beispiel „verdeckte Vergütungen“ | ja |
Altersteilzeit, Aufstockungsbeträge | nein |
Altersteilzeit, Lohn in der Freistellungsphase | ja |
Ausbildungsvergütung | nein |
Ausgleichszahlungen während des Mutterschutzes (Arbeitgeberanteil zur Entgeltfortzahlung während des Mutterschutzes) | nein |
Auslösungen gemäß § 7 BRTV | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlage | ja, soweit der Arbeitgeber ihn trägt nein, soweit der Arbeitnehmer ihn trägt |
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel der BauRente | Arbeitgeberbeiträge gemäß TV TZR: nein Anderweitige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (außer der BauRente) sind beitragspflichtig, soweit eine pauschalierte Versteuerung nach § 40 b EStG erfolgt. |
Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung | ja nein, soweit gemäß § 40 b EStG pauschal versteuerte Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung |
Energiepreispauschale | nein |
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot (zum Beispiel nach dem Mutterschutzgesetz) | ja (die Erstattungsleistungen der Krankenkassen vermindern nicht die Bruttolohnsumme) |
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | ja (die von Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlende Umlage gehört nicht in die Bruttolohnsumme, ebenso wenig vermindert die Erstattungsleistung der Krankenkasse die Bruttolohnsumme) |
Entgeltfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben | nein |
Erschwerniszuschläge | ja |
Essenszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen und sonstige Fahrtkostenzuschüsse, Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen | ja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Feiertagslohn | ja |
Geburtsbeihilfe | ja nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR |
Gratifikationen und Prämien für bestimmte, vom Arbeitnehmer beeinflussbare Ereignisse (zum Beispiel Anwesenheitsprämien, Ersparnisprämien, Treueprämien) | ja |
Gutscheine (zum Beispiel Einkaufs-, Tankgutscheine), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. | nein, wenn steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Freigrenze 50 EUR im Monat) |
Heiratsbeihilfe | ja nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR |
Inflationsausgleichsprämie | nein |
Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld) | nein |
Jubiläumszuwendungen | ja |
Kindergartenzuschuss | nein |
Kurzarbeitergeld/Saison-KUG | nein |
Kurzarbeitergeldzuschuss | ja |
Leistungsprämie | ja |
Lohn für geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch | ja |
Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, den der Arbeitgeber schuldig geblieben ist (zum Beispiel wegen Insolvenz) | ja |
Mehraufwands-Wintergeld | nein |
Nachtzuschlag | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Nachzahlung von Lohn (zum Beispiel bei tariflicher Lohnerhöhung) | ja |
Reisekosten | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Reisezeitvergütung | ja |
Sachbezüge (zum Beispiel PKW, Kost, Logis, Jobrad) | ja |
Schmutzzulage | ja |
Sonn- und Feiertagszuschläge | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Stammarbeiterzulage | ja |
Sterbegeld an Erben des Arbeitnehmers | nein |
Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Ähnliches, die während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses entstanden sind | ja |
Tarifliches 13. Monatseinkommen oder Zahlungen mit gleichem Charakter | nein |
Überstundenzuschlag | ja, soweit steuerpflichtig |
Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt | ja |
Unterkunftsgeld | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Urlaubsabgeltung nach § 8 Nr. 6 BRTV | nein |
Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) | ja |
Urlaubsvergütung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben | nein |
Vermögenswirksame Leistungen – Arbeitgeberzuschuss | ja |
Verpflegungskosten | ja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Wegegeld | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit nicht steuerpflichtig |
Wegezeitvergütung | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
Weihnachtsgeld (13. Monatseinkommen) | nein |
Werkzeuggeld | nein |
Zeitlohn | ja |
Zusatzversorgungsbeitrag | nein |
Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld nach Entgeltfortzahlung | ja |
Zuschuss Wintergeld | nein |