Bruttolohn
Der Bruttolohn ist die Gesamtvergütung vor Abzug der Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung. Er ist vom Betrieb an SOKA-BAU zu melden und wird für die Berechnung des Beitrags für gewerbliche Arbeitnehmer benötigt.
Welche Leistungen/Beiträge gehören zur Bruttolohnsumme als Grundlage für die Sozialkassenbeiträge?
Der Bruttolohn dient als Basis für die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer.
| Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden | nein |
| Abfindungen – sonstige, zum Beispiel „verdeckte Vergütungen“ | ja |
| Altersteilzeit, Aufstockungsbeträge | nein |
| Altersteilzeit, Lohn in der Freistellungsphase | ja |
| Ausbildungsvergütung | nein |
| Ausgleichszahlungen während des Mutterschutzes (Arbeitgeberanteil zur Entgeltfortzahlung während des Mutterschutzes) | nein |
| Auslösungen gemäß § 7 BRTV | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlage | ja, soweit der Arbeitgeber ihn trägt nein, soweit der Arbeitnehmer ihn trägt |
| Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel der BauRente | Arbeitgeberbeiträge gemäß TV TZR: nein Anderweitige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (außer der BauRente) sind beitragspflichtig, soweit eine pauschalierte Versteuerung nach § 40 b EStG erfolgt. |
| Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung | ja nein, soweit gemäß § 40 b EStG pauschal versteuerte Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung |
| Energiepreispauschale | nein |
| Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot (zum Beispiel nach dem Mutterschutzgesetz) | ja (die Erstattungsleistungen der Krankenkassen vermindern nicht die Bruttolohnsumme) |
| Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall | ja (die von Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlende Umlage gehört nicht in die Bruttolohnsumme, ebenso wenig vermindert die Erstattungsleistung der Krankenkasse die Bruttolohnsumme) |
| Entgeltfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben | nein |
| Erschwerniszuschläge | ja |
| Essenszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen und sonstige Fahrtkostenzuschüsse, Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen | ja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Feiertagslohn | ja |
| Geburtsbeihilfe | ja nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR |
| Gratifikationen und Prämien für bestimmte, vom Arbeitnehmer beeinflussbare Ereignisse (zum Beispiel Anwesenheitsprämien, Ersparnisprämien, Treueprämien) | ja |
| Gutscheine (zum Beispiel Einkaufs-, Tankgutscheine), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. | nein, wenn steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Freigrenze 50 EUR im Monat) |
| Heiratsbeihilfe | ja nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR |
| Inflationsausgleichsprämie | nein |
| Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld) | nein |
| Jubiläumszuwendungen | ja |
| Kindergartenzuschuss | nein |
| Kurzarbeitergeld/Saison-KUG | nein |
| Kurzarbeitergeldzuschuss | ja |
| Leistungsprämie | ja |
| Lohn für geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch | ja |
| Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, den der Arbeitgeber schuldig geblieben ist (zum Beispiel wegen Insolvenz) | ja |
| Mehraufwands-Wintergeld | nein |
| Nachtzuschlag | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Nachzahlung von Lohn (zum Beispiel bei tariflicher Lohnerhöhung) | ja |
| Reisekosten | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Reisezeitvergütung | ja |
| Sachbezüge (zum Beispiel PKW, Kost, Logis, Jobrad) | ja |
| Schmutzzulage | ja |
| Sonn- und Feiertagszuschläge | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Stammarbeiterzulage | ja |
| Sterbegeld an Erben des Arbeitnehmers | nein |
| Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Ähnliches, die während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses entstanden sind | ja |
| Tarifliches 13. Monatseinkommen oder Zahlungen mit gleichem Charakter | nein |
| Überstundenzuschlag | ja, soweit steuerpflichtig |
| Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt | ja |
| Unterkunftsgeld | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Urlaubsabgeltung nach § 8 Nr. 6 BRTV | nein |
| Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld) | ja |
| Urlaubsvergütung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erben | nein |
| Vermögenswirksame Leistungen – Arbeitgeberzuschuss | ja |
| Verpflegungskosten | ja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Wegegeld | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit nicht steuerpflichtig |
| Wegezeitvergütung | ja, soweit steuerpflichtig nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert |
| Weihnachtsgeld (13. Monatseinkommen) | nein |
| Werkzeuggeld | nein |
| Zeitlohn | ja |
| Zusatzversorgungsbeitrag | nein |
| Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld nach Entgeltfortzahlung | ja |
| Zuschuss Wintergeld | nein |