SOKA-BAU

Bruttolohn

Der Bruttolohn ist die Gesamtvergütung vor Abzug der Steuern und Abgaben zur Sozialversicherung. Er ist vom Betrieb an SOKA-BAU zu melden und wird für die Berechnung des Beitrags für gewerbliche Arbeitnehmer benötigt.

Welche Leistungen/Beiträge gehören zur Bruttolohnsumme als Grundlage für die Sozialkassenbeiträge?

Der Bruttolohn dient als Basis für die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer.

Abfindungen, die für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werdennein
Abfindungen – sonstige, zum Beispiel „verdeckte Vergütungen“ja
Aktivrentner-Lohnja
Altersteilzeit, Aufstockungsbeträgenein
Altersteilzeit, Lohn in der Freistellungsphaseja
Ausbildungsvergütungnein
Ausgleichszahlungen während des Mutterschutzes (Arbeitgeberanteil zur Entgeltfortzahlung während des Mutterschutzes)nein
Auslösungen gemäß § 7 BRTVja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlageja, soweit der Arbeitgeber ihn trägt

nein, soweit der Arbeitnehmer ihn trägt
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel der BauRente

Arbeitgeberbeiträge gemäß TV TZR: nein

Arbeitnehmerbeiträge aus Entgeltumwandlung gemäß TV TZR: nein

Anderweitige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (außer der BauRente) sind beitragspflichtig, soweit eine pauschalierte Versteuerung nach § 40 b EStG erfolgt.

Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherungja

nein, soweit gemäß § 40 b EStG pauschal versteuerte Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung
Energiepreispauschalenein
Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot (zum Beispiel nach dem Mutterschutzgesetz)ja (die Erstattungsleistungen der Krankenkassen vermindern nicht die Bruttolohnsumme)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfallja (die von Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlende Umlage gehört nicht in die Bruttolohnsumme, ebenso wenig vermindert die Erstattungsleistung der Krankenkasse die Bruttolohnsumme)
Entgeltfortzahlung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erbennein
Erschwerniszuschlägeja
Essenszuschüsse, Fahrtkostenabgeltungen und sonstige Fahrtkostenzuschüsse, Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfenja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Feiertagslohnja
Geburtsbeihilfeja

nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR
Gratifikationen und Prämien für bestimmte, vom Arbeitnehmer beeinflussbare Ereignisse (zum Beispiel Anwesenheitsprämien, Ersparnisprämien, Treueprämien)ja
Gutscheine (zum Beispiel Einkaufs-, Tankgutscheine), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.nein, wenn steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Freigrenze 50 EUR im Monat)
Heiratsbeihilfeja

nein, soweit Sachzuwendung bis zu einem Wert von 35 EUR
Inflationsausgleichsprämieja, ab dem 01.01.2025
Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld)nein
Jubiläumszuwendungenja
Kindergartenzuschussnein
Kurzarbeitergeld/Saison-KUGnein
Kurzarbeitergeldzuschussja
Leistungsprämieja
Lohn für geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuchja
Lohn, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, den der Arbeitgeber schuldig geblieben ist (zum Beispiel wegen Insolvenz)ja
Mehraufwands-Wintergeldnein
Nachtzuschlagja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Nachzahlung von Lohn (zum Beispiel bei tariflicher Lohnerhöhung)ja
Reisekostenja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Reisezeitvergütungja
Sachbezüge (zum Beispiel PKW, Kost, Logis, Jobrad)ja
Schmutzzulageja
Sonn- und Feiertagszuschlägeja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Stammarbeiterzulageja
Sterbegeld an Erben des Arbeitnehmersnein
Tantiemen, Gewinnbeteiligungen und Ähnliches, die während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses entstanden sindja
Tarifliches 13. Monatseinkommen oder Zahlungen mit gleichem Charakternein
Überstundenzuschlagja, soweit steuerpflichtig
Umzugskosten, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahltja
Unterkunftsgeldja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Urlaubsabgeltung nach § 8 Nr. 6 BRTVnein
Urlaubsvergütung (Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld)ja
Urlaubsvergütung bei Tod des Arbeitnehmers an dessen Erbennein
Vermögenswirksame Leistungen – Arbeitgeberzuschussja
Verpflegungskostenja, soweit keine pauschalierte Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Wegegeldja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit nicht steuerpflichtig
Wegezeitvergütungja, soweit steuerpflichtig

nein, soweit gemäß § 40 und folgende EStG pauschal versteuert
Weihnachtsgeld (13. Monatseinkommen)nein
Werkzeuggeldnein
Zeitlohnja
Zusatzversorgungsbeitragnein
Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld nach Entgeltfortzahlungja
Zuschuss Wintergeldnein

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