SOKA-BAU

Arbeitgeberwechsel

Viele Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft sind nicht das ganze Jahr über in dem selben Betrieb tätig. SOKA-BAU sorgt dafür, dass keine Ansprüche (Urlaub, Rente, BauRente) beim Arbeitgeberwechsel verloren gehen.

Urlaub

Wechselt ein gewerblicher Arbeitnehmer den Arbeitgeber, werden die angesparten Urlaubsansprüche auf den neuen Baubetrieb übertragen. Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub dort nehmen. Der jeweilige Arbeitgeber zahlt während des laufenden Arbeitsverhältnisses einen Beitrag zur Vorfinanzierung des Urlaubsgeldes an SOKA-BAU. Wird von einem Baubetrieb Urlaub gewährt, erstattet SOKA-BAU den ausgezahlten Urlaubsgeldbetrag. Dabei ist unerheblich, ob dies der Arbeitgeber ist, bei dem der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erworben hat. Die Finanzierung des Urlaubs wird dadurch von der Urlaubsgewährung getrennt. Dadurch werden die Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer gesichert.

Kann der Urlaub vom gewerblichen Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig genommen werden, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung oder eine Abgeltung des Urlaubsgeldes von SOKA-BAU.

Rente

Damit bei einem Jobwechsel keine Rentenansprüche aus der Rentenbeihilfe und/oder der Tarifrente Bau verloren gehen, werden sie für den Arbeitnehmer bei SOKA-BAU gesammelt. Ein neuer Arbeitgeber im Baugewerbe zahlt einfach weiter auf das bestehende Rentenkonto des Arbeitnehmers ein.

BauRente

Sofern Arbeitnehmer zusätzlich die freiwillige BauRente bei SOKA-BAU abgeschlossen haben, kann diese bei einem neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden. Dazu benötigt SOKA-BAU einen Änderungsantrag bei Arbeitgeberwechsel.


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