Günstigkeitsvergleich
Der Günstigkeitsvergleich sorgt dafür, dass Arbeitnehmern durch die Umstellung von der Rentenbeihilfe auf die Tarifrente Bau keine Nachteile entstehen.
Die frühere Rentenbeihilfe galt nur im Tarifgebiet West. Die 2016 eingeführte Tarifrente Bau gilt bundesweit.
Wenn Arbeitnehmer Ansprüche in beiden Rentensystemen haben, erhalten sie mindestens die Rente, die ihnen beim Fortbestand der Rentenbeihilfe zugestanden hätte.
SOKA-BAU führt den Günstigkeitsvergleich automatisch durch. In der jährlichen Renteninformation ist er bereits berücksichtigt.