Bescheinigungen
Bescheinigungen von SOKA-BAU dienen Betrieben und Auftraggebern als Nachweis für die ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren, um Informationen zu Nachunternehmen einzuholen oder um eine mögliche Haftung für Beiträge zu minimieren oder auszuschließen.
Bescheinigungen zur Bestätigung der Teilnahme oder der Nicht-Teilnahme, zum Beispiel für öffentliche Aufträge
SOKA-BAU-Bescheinigung (SBB/Unbedenklichkeitsbescheinigung) | |
Für wen: | Baubetriebe, die an den Sozialkassenverfahren teilnehmen |
Inhalt: |
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Voraussetzungen: | Alle fälligen Meldungen liegen vor und Beiträge wurden pünktlich bezahlt. Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und einer erhöhten Teilzeitquote erhalten automatisch statt der SOKA-BAU-Bescheinigung die detailliertere Beitrags- und Meldebescheinigung. |
Beantragung: | Über den Arbeitgeber-Onlineservice |
Nicht-Teilnahme-Bescheinigung | |
Für wen: | Betriebe außerhalb der Bau-Tarifverträge |
Inhalt: |
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Voraussetzungen: | Eine verbindliche Teilnahmeprüfung ist erfolgt mit dem Ergebnis, dass keine Teilnahmepflicht vorliegt. |
Beantragung: | Direkt bei SOKA-BAU; eine bereits ausgestellte Bescheinigung behält ihre Gültigkeit, solange sich die betriebliche Tätigkeit oder Betriebsstruktur nicht ändert. |
Bescheinigungen im Rahmen des Nachunternehmer-Managements
Auftraggeber können sich mit diesen Bescheinigungen ein besseres Bild von ihren Nachunternehmern machen. Betriebe können diese Bescheinigungen für sich selbst beantragen oder einen Auftraggeber bevollmächtigen, diese Auskünfte direkt bei SOKA-BAU einzuholen. Dazu ist von jedem Nachunternehmer eine ausgefüllte Vollmacht notwendig. Diese Vollmacht kann auch für Auskunft gegenüber der BG BAU und den Krankenkassen genutzt werden. Betriebe in Berlin wenden sich bitte an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes.
Erweiterte SOKA-BAU-Bescheinigung | |
Für wen: | Auftraggeber, die Nachunternehmer prüfen möchten |
Inhalt: |
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Voraussetzungen: | Alle fälligen Meldungen liegen vor und Beiträge wurden pünktlich bezahlt |
Beantragung: | Anfrage per E-Mail an arbeitgeber@soka-bau.de mit Angabe der Betriebskontonummer |
Beitrags- und Meldebescheinigung | |
Für wen: | Auftraggeber, die Nachunternehmer prüfen möchten. |
Inhalt: |
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Voraussetzungen: | Alle fälligen Meldungen liegen vor und Beiträge wurden pünktlich bezahlt. |
Beantragung: | Anfrage per E-Mail an BMB@soka-bau.de mit Bescheinigungsart und Betriebskontonummer. |
Bescheinigungen zur Vermeidung von Risiken oder Haftung für Auftraggeber und Betriebe
SOKA-BAU-Bescheinigung im Auftraggeber- beziehungsweise Bürgenfrühwarnsystem | |
Für wen: | Auftraggeber, die für die Dauer einer Baustelle regelmäßig die ordnungsgemäße Teilnahme ihrer Nachunternehmer prüfen möchten |
Inhalt: |
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Voraussetzungen: | Alle fälligen Meldungen liegen vor und Beiträge wurden pünktlich bezahlt. |
Beantragung: | Anforderung über das Vollmachtsformular, anschließend regelmäßiger Versand an den Auftraggeber |
Enthaftungsbescheinigung für Auftraggeber | |
Für wen: | Auftraggeber, die sich außerhalb der Präqualifikation für ein konkretes Auftragsverhältnis von der Auftraggeberhaftung befreien möchte |
Inhalt: |
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Voraussetzungen: | Alle fälligen Meldungen liegen vor und Beiträge wurden pünktlich bezahlt. |
Beantragung: | Anforderung über das Vollmachtsformular |
Enthaftungsbescheinigung für die PQ-Stelle | |
Für wen: | Betriebe, die am PQ-Verfahren teilnehmen möchten |
Inhalt: |
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Voraussetzungen: | Alle fälligen Meldungen liegen vor und Beiträge wurden pünktlich bezahlt. |
Beantragung: | Betriebe füllen das Vollmachtsformular aus und senden dieses an ihre PQ-Stelle. Die PQ-Stelle holt sich mit dieser Vollmacht die Bescheinigung direkt von SOKA-BAU. |