SOKA-BAU

Auftraggeberhaftung

Der Auftraggeber haftet, wenn ein von ihm beauftragter Baubetrieb (Subunternehmer oder Nachunternehmer) seine Beiträge zum Urlaubsverfahren an SOKA-BAU nicht zahlt. Das gilt auch dann, wenn er seine eigenen Sozialkassenbeiträge gezahlt hat. SOKA-BAU nennt dies Auftraggeber- beziehungsweise Bürgenhaftung.

Weitere Informationen gibt es im Merkblatt zur Auftraggeberhaftung.

Auftraggeberfrühwarnsystem

Das Auftraggeberfrühwarnsystem ermöglicht Betrieben, bei SOKA-BAU Auskünfte darüber einzuholen, ob der eingesetzte Nachunternehmer ordnungsgemäß am Sozialkassenverfahren teilnimmt. Somit erhalten Auftraggeber immer aktuelle Bescheinigungen über ihre Auftragnehmer.

Vollmachten hierfür und Muster der verfügbaren Bescheinigungen, inklusive der Enthaftungsbescheinigungen (mit und ohne Präqualifikation), sind im Eintrag Bescheinigungen hinterlegt.

Bescheinigungen im Auftraggeberfrühwarnsystem

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine Vollmacht erteilen, um bei SOKA-BAU Auskünfte über die konkret bei seinem Bauvorhaben eingesetzten Arbeitnehmer und die gemeldeten Bruttolohnsummen einzuholen.

Nach Vorlage dieser Vollmacht teilt SOKA-BAU dem Auftraggeber monatlich mit, ob die Meldung und Zahlung der Beiträge erfolgt ist oder ob und in welcher Höhe Beitragsrückstände bestehen.

Befreiung von der Auftraggeber- beziehungsweise Bürgenhaftung

Auftraggeber sind von der Haftung befreit, wenn ihre Auftragnehmer präqualifiziert sind.

Darüber hinaus kann sich der Auftraggeber für ein konkretes Auftragsverhältnis von der Haftung befreien, indem er nach Erteilung einer Vollmacht eine entsprechende SOKA-BAU-Enthaftungsbescheinigung für den eingesetzten Nachunternehmer direkt bei SOKA-BAU anfordert.
 


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