SOKA-BAU

BauRente ZukunftPlus

Die BauRente ZukunftPlus ist eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge für Beschäftigte in der Bauwirtschaft (gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Geschäftsführer und Auszubildende) und deren Ehepartner/eingetragene Lebenspartner. Sie nutzt die staatlichen Förderungen, bietet eine hohe lebenslange Garantie-Rente/Auszahlung in einer Summe und ist exklusiv für die Baubranche entwickelt worden.

Vor Abschluss einer BauRente empfiehlt SOKA-BAU eine individuelle Beratung, um alle persönlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. SOKA-BAU ist spezialisiert auf die Themen, die sich aus dem Zusammenspiel von Bautarifverträgen und der gesetzlich geregelten betrieblichen Altersvorsorge ergeben. 

Vorteile der BauRente ZukunftPlus

  • Sichere Altersvorsorge durch eine lebenslang garantierte Rente
  • Attraktive Überschussbeteiligungen steigern diese Rente
  • Keine Provision für Vermittler
  • Wahlweise lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung
  • Erwerbsminderungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und zusätzlichen Beitrag
  • Optional Hinterbliebenenrente abschließbar
  • Für alle Fälle die passende Lösung – egal ob Krankheit, Schlechtwetter, Beitragsänderungen/Beitragsfreistellungen, Arbeitgeber- oder Branchenwechsel

Rentenhöhe

Die Höhe der BauRente ZukunftPlus ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen. Jeder Beitrag erhöht die spätere Auszahlung.Alle Beiträge werden mit einem Garantiezins verzinst. Zusätzlich zum Garantiezins entstehen nicht garantierte Überschüsse, die die Auszahlung weiter erhöhen.

SOKA-BAU informiert alle Kunden einmal jährlich in der Renteninformation über die zu erwartenden Leistungen.

Auszahlung

Die BauRente ZukunftPlus wird als Rente jeweils zum Monatsersten von SOKA-BAU ausgezahlt. Bei einigen Tarifen kann die Auszahlung alternativ auch einmalig oder mit Teilbeträgen erfolgen. Was für den Vertrag gilt, steht jeweils im individuellen Versicherungsschein.

Voraussetzung

Sobald eine gesetzliche Rente bezogen wird, spätestens aber mit dem 67. Geburtstag, kann die BauRente ZukunftPlus beantragt werden.

Auszahlung im Todesfall

Welche Beiträge im Todesfall (Tod vor Rentenbeginn/Tod nach Rentenbeginn) ausgezahlt werden, ist im individuell abgeschlossenen BauRenten-Vertrag geregelt.

Beantragung

Für die Auszahlung der BauRente benötigt SOKA-BAU vom Rentner folgende Informationen:

  • TZR-Vertragsnummer (steht auf der Police oder auf Schreiben von SOKA-BAU oben rechts als "unser Zeichen")
  • Bankverbindung: IBAN (bei Auslandskonten BIC/Swift-Code)
  • Name der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Kopie des gesamten ersten Rentenbescheids (Vorder- und Rückseite)
  • Datum und Unterschrift

Diese können Sie uns per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Beitragshöhe

Der eigene Beitrag kann frei gewählt werden. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2025 sind dies 322 EUR/Monat) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 4 % bleiben auch steuerfrei, sind aber sozialversicherungspflichtig.

Beitragszahlung

Arbeitnehmer können monatlich einen Teil des Bruttolohns/-gehalts in die BauRente ZukunftPlus einzahlen (Entgeltumwandung).

Hierzu gibt es lukrative Zuschüsse vom Arbeitgeber, die gesetzlich (15 %) bzw. tarifvertraglich (30,68 € monatlich bei Vollzeitbeschäftigung, für Teilzeitbeschäftigte anteilig) geregelt sind. Hierzu bietet SOKA-BAU eine individuelle Beratung an. 

Vorzeitige Kündigung vor Rentenbeginn/vorzeitige Auszahlung vor Rentenbeginn

Eine vorzeitige Kündigung beziehungsweise vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich. Alternativ kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten und verzinst sich bis zur Auszahlung weiter. 

Sonderfall Erwerbsminderung

Ob bei einer vollen Erwerbsminderung nach dem SGB VI, die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente vorzeitig beantragt werden kann, ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsschein. 

Weiterführung eines Vertrags bei einem neuen Betrieb

Damit ein Arbeitnehmer bei einem Betriebswechsel einen bestehenden Vertrag bei einem neuen Betrieb weiterführen kann, muss der bisherige Betrieb zusätzlich zur Abmeldung im Sozialkassenverfahren auch die Verwaltung für die Zusatzrente informieren. Der Arbeitnehmer informiert dann seinen neuen Arbeitgeber und führt seinen Vertrag der BauRente ZukunftPlus einfach mit ihm fort. Er muss dafür nur dieses Formular ausfüllen. Das geht sogar, wenn es sich nicht um einen Baubetrieb handelt.

Steuern und Sozialversicherung

Die Höhe der BauRente ZukunftPlus wird jährlich von SOKA-BAU ans Finanzamt gemeldet.

Der Rentner erhält jährlich eine Steuerbescheinigung von SOKA-BAU.

Unter Steuern und Sozialversicherung sind die wesentlichen Informationen für die BauRente ZukunftPlus aufgeführt. 

Verbraucherschlichtung

SOKA-BAU ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit.

Kunden können sich hierzu an das Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl oder an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. Arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind vom Schlichtungsverfahren ausgenommen.


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