BauRente ZukunftPlus
Die BauRente ZukunftPlus ist eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge für Beschäftigte in der Bauwirtschaft (gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte, Geschäftsführer und Auszubildende) und deren Ehepartner/eingetragene Lebenspartner. Sie nutzt die staatlichen Förderungen, bietet eine hohe lebenslange Garantie-Rente/Auszahlung in einer Summe und ist exklusiv für die Baubranche entwickelt worden.
Vor Abschluss einer BauRente empfiehlt SOKA-BAU eine individuelle Beratung, um alle persönlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. SOKA-BAU ist spezialisiert auf die Themen, die sich aus dem Zusammenspiel von Bautarifverträgen und der gesetzlich geregelten betrieblichen Altersvorsorge ergeben.
Vorteile der BauRente ZukunftPlus
- Sichere Altersvorsorge durch eine lebenslang garantierte Rente
- Attraktive Überschussbeteiligungen steigern diese Rente
- Keine Provision für Vermittler
- Wahlweise lebenslange Rente oder einmalige Kapitalzahlung
- Erwerbsminderungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und zusätzlichen Beitrag
- Optional Hinterbliebenenrente abschließbar
- Für alle Fälle die passende Lösung – egal ob Krankheit, Schlechtwetter, Beitragsänderungen/Beitragsfreistellungen, Arbeitgeber- oder Branchenwechsel
Rentenhöhe
Die Höhe der BauRente ZukunftPlus ist abhängig von den eingezahlten Beiträgen. Jeder Beitrag erhöht die spätere Auszahlung. Alle Beiträge werden mit einem Garantiezins verzinst. Zusätzlich zum Garantiezins entstehen nicht garantierte Überschüsse, die die Auszahlung weiter erhöhen.
SOKA-BAU informiert alle Kunden einmal jährlich in der Renteninformation über die zu erwartenden Leistungen.
Auszahlung
Die BauRente ZukunftPlus wird als Rente jeweils zum Monatsersten von SOKA-BAU ausgezahlt. Bei einigen Tarifen kann die Auszahlung alternativ auch einmalig oder mit Teilbeträgen erfolgen. Was für den Vertrag gilt, steht jeweils im individuellen Versicherungsschein.
Voraussetzung
Sobald eine gesetzliche Rente bezogen wird, spätestens aber mit dem 67. Geburtstag, kann die BauRente ZukunftPlus beantragt werden.
Auszahlung im Todesfall
Welche Beiträge im Todesfall (Tod vor Rentenbeginn/Tod nach Rentenbeginn) ausgezahlt werden, ist im individuell abgeschlossenen BauRenten-Vertrag geregelt.
Beantragung
Der vorausgefüllte Antrag auf Auszahlung einer Rente von SOKA-BAU steht online im Kundenportal zur Verfügung. Ein kostenloser Zugang zum Kundenportal kann hier beantragt werden.
Beitragshöhe
Der eigene Beitrag kann frei gewählt werden. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2026 sind dies 338 EUR/Monat, im Jahr 2025 waren es 322 EUR/Monat) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Weitere 4 % bleiben auch steuerfrei, sind aber sozialversicherungspflichtig.
Beitragszahlung
Arbeitnehmer können monatlich einen Teil des Bruttolohns/-gehalts in die BauRente ZukunftPlus einzahlen (Entgeltumwandung).
Hierzu gibt es lukrative Zuschüsse vom Arbeitgeber, die gesetzlich (15 %) bzw. tarifvertraglich (30,68 € monatlich bei Vollzeitbeschäftigung, für Teilzeitbeschäftigte anteilig) geregelt sind. Hierzu bietet SOKA-BAU eine individuelle Beratung an.
Vorzeitige Kündigung vor Rentenbeginn/vorzeitige Auszahlung vor Rentenbeginn
Eine vorzeitige Kündigung beziehungsweise vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich. Alternativ kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Das bereits angesparte Kapital bleibt erhalten und verzinst sich bis zur Auszahlung weiter.
Sonderfall Erwerbsminderung
Ob bei einer vollen Erwerbsminderung nach dem SGB VI, die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente vorzeitig beantragt werden kann, ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsschein.
Weiterführung eines Vertrags bei einem neuen Betrieb
Damit ein Arbeitnehmer bei einem Betriebswechsel einen bestehenden Vertrag bei einem neuen Betrieb weiterführen kann, muss der bisherige Betrieb zusätzlich zur Abmeldung im Sozialkassenverfahren auch die Verwaltung für die Zusatzrente informieren. Der Arbeitnehmer informiert dann seinen neuen Arbeitgeber und führt seinen Vertrag der BauRente ZukunftPlus einfach mit ihm fort. Er muss dafür nur dieses Formular ausfüllen. Das geht sogar, wenn es sich nicht um einen Baubetrieb handelt.
Steuern und Sozialversicherung
Die Höhe der BauRente ZukunftPlus wird jährlich von SOKA-BAU ans Finanzamt gemeldet.
Der Rentner erhält jährlich eine Steuerbescheinigung von SOKA-BAU.
Unter Steuern und Sozialversicherung sind die wesentlichen Informationen für die BauRente ZukunftPlus aufgeführt.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen Ex-Partnern. Dazu zählen auch Ansprüche aus der Zusatzversorgung der Bauwirtschaft bei SOKA-BAU. Das Familiengericht holt dazu Auskünfte bei SOKA-BAU ein und entscheidet über die Aufteilung.
Die Umsetzung erfolgt durch SOKA-BAU: Bei der internen Teilung werden die Ansprüche direkt zwischen beiden Personen aufgeteilt, sodass jede einen eigenen Anspruch bei SOKA-BAU erhält. Bei der externen Teilung wird ein Ausgleichswert an einen vom Gericht festgelegten Versorgungsträger übertragen. So wird eine gerechte Verteilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche sichergestellt.
Verbraucherschlichtung
SOKA-BAU ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit.
Kunden können sich hierzu an das Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl oder an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. Arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind vom Schlichtungsverfahren ausgenommen.