BauRente BasisPlus
Betriebsinhaber und alle in der Bauwirtschaft sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können mit der BauRente BasisPlus (Rürup-Rente) eine Altersvorsorge aufbauen oder ergänzen und dabei Steuervorteile nutzen.
Vor Abschluss einer BauRente empfiehlt SOKA-BAU eine individuelle Beratung, um alle persönlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen.
Rentenhöhe
Die Höhe der BauRente BasisPlus ist abhängig von den insgesamt eingezahlten Beiträgen. Jeder Beitrag erhöht die spätere Rente. Alle Beiträge werden mit einem Garantiezins verzinst. Zusätzlich zum Garantiezins entstehen nicht garantierte Überschüsse, welche die Rente weiter erhöhen.
SOKA-BAU informiert alle Kunden einmal jährlich in der Renteninformation über die zu erwartende Rentenhöhe.
Auszahlung
Die BauRente BasisPlus wird jeweils zum Monatsersten von SOKA-BAU an die Rentner gezahlt. Bei der BauRente BasisPlus besteht gesetzlich keine Möglichkeit, statt einer Rente einmalig das Kapital ausgezahlt zu bekommen.
Auszahlung im Todesfall
Welche Beiträge im Todesfall (Tod vor Rentenbeginn/Tod nach Rentenbeginn) ausgezahlt werden, ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen BauRenten-Vertrag.
Voraussetzung
Die BauRente BasisPlus ist spätestens zum 67. Geburtstag zu beantragen. Wenn ein früherer Rentenbeginn gewünscht wird, berät SOKA-BAU gerne zu den Möglichkeiten.
Beantragung
Der vorausgefüllte Antrag auf Auszahlung einer Rente von SOKA-BAU steht online im Kundenportal zur Verfügung. Ein kostenloser Zugang zum Kundenportal kann hier beantragt werden.
Beitragshöhe
Der eigene Beitrag kann frei gewählt werden. Die Höchstgrenze für die BauRente BasisPlus ist an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Konkret können 2026 jährlich bis zu 30.826 EUR bei Ledigen (2025 bis zu 29.344 EUR) und bis zu 61.652 EUR bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern (2025 bis zu 58.688 EUR) steuerlich als abzugsfähige Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Beitragszahlung
Der Beitrag für die BauRente BasisPlus wird vom Versicherungsnehmer monatlich bei SOKA-BAU eingezahlt.
Steuern und Sozialversicherung
Die Höhe der BauRente BasisPlus wird jährlich von SOKA-BAU ans Finanzamt gemeldet. Der Rentner erhält jährlich eine Steuerbescheinigung von SOKA-BAU.
Unter Steuern und Sozialversicherung sind die wesentlichen Informationen für die Rentenbeihilfe aufgeführt.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen Ex-Partnern. Dazu zählen auch Ansprüche aus der Zusatzversorgung der Bauwirtschaft bei SOKA-BAU. Das Familiengericht holt dazu Auskünfte bei SOKA-BAU ein und entscheidet über die Aufteilung.
Die Umsetzung erfolgt durch SOKA-BAU: Bei der internen Teilung werden die Ansprüche direkt zwischen beiden Personen aufgeteilt, sodass jede einen eigenen Anspruch bei SOKA-BAU erhält. Bei der externen Teilung wird ein Ausgleichswert an einen vom Gericht festgelegten Versorgungsträger übertragen. So wird eine gerechte Verteilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche sichergestellt.
Verbraucherschlichtung
SOKA-BAU ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit.
Kunden können sich hierzu an das Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl oder an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. Arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind vom Schlichtungsverfahren ausgenommen.