SOKA-BAU

BauRente BasisPlus

Betriebsinhaber und alle in der Bauwirtschaft sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können mit der BauRente BasisPlus (Rürup-Rente) eine Altersvorsorge aufbauen oder ergänzen und dabei Steuervorteile nutzen. 

Vor Abschluss einer BauRente empfiehlt SOKA-BAU eine individuelle Beratung, um alle persönlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. 

Rentenhöhe

Die Höhe der BauRente BasisPlus ist abhängig von den insgesamt eingezahlten Beiträgen. Jeder Beitrag erhöht die spätere Rente. Alle Beiträge werden mit einem Garantiezins verzinst. Zusätzlich zum Garantiezins entstehen nicht garantierte Überschüsse, welche die Rente weiter erhöhen.

SOKA-BAU informiert alle Kunden einmal jährlich in der Renteninformation über die zu erwartende Rentenhöhe.

Auszahlung

Die BauRente BasisPlus wird jeweils zum Monatsersten von SOKA-BAU an die Rentner gezahlt. Bei der BauRente BasisPlus besteht gesetzlich keine Möglichkeit, statt einer Rente einmalig das Kapital ausgezahlt zu bekommen.

Auszahlung im Todesfall

Welche Beiträge im Todesfall (Tod vor Rentenbeginn/Tod nach Rentenbeginn) ausgezahlt werden, ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen BauRenten-Vertrag.

Voraussetzung

Die BauRente BasisPlus ist spätestens zum 67. Geburtstag zu beantragen. Wenn ein früherer Rentenbeginn gewünscht wird, berät SOKA-BAU gerne zu den Möglichkeiten.

Beantragung

Für die Auszahlung der BauRente benötigt SOKA-BAU vom Rentner folgende Informationen:

  • Vertragsnummer (steht auf der Police oder auf Schreiben von SOKA-BAU oben rechts als "unser Zeichen")
  • Bankverbindung: IBAN (bei Auslandskonten BIC/Swift-Code)
  • Name der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Datum und Unterschrift

Diese können Sie uns per E-Mail oder per Post zukommen lassen.

Beitragshöhe

Der eigene Beitrag kann frei gewählt werden. Die Höchstgrenze für die BauRente BasisPlus ist an den Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Konkret können 2025 jährlich bis zu 29.344 EUR bei Ledigen und 58.688 EUR bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern steuerlich als abzugsfähige Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Beitragszahlung

Der Beitrag für die BauRente BasisPlus wird vom Versicherungsnehmer monatlich bei SOKA-BAU eingezahlt.

Steuern und Sozialversicherung

Die Höhe der BauRente BasisPlus wird jährlich von SOKA-BAU ans Finanzamt gemeldet. Der Rentner erhält jährlich eine Steuerbescheinigung von SOKA-BAU.

Unter Steuern und Sozialversicherung sind die wesentlichen Informationen für die Rentenbeihilfe aufgeführt.

Verbraucherschlichtung

SOKA-BAU ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit.

Kunden können sich hierzu an das Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl oder an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. Arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind vom Schlichtungsverfahren ausgenommen.


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