SOKA-BAU

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) geregelt. Ausschlaggebend für SOKA-BAU sind die gemeldeten lohnzahlungspflichtigen Stunden.

Lohnzahlungspflichtige Stunden richtig melden

Lohnzahlungspflichtige Stunden umfassen alle Zeiten, für die ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohn hat. Dazu gehören geleistete Arbeitsstunden, bezahlte Feiertagsstunden und Lohnfortzahlungszeiten bei Krankheit. Die korrekte Erfassung und Meldung dieser Stunden ist entscheidend für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen, zum Beispiel der Urlaubsvergütung.

Die monatlich für jeden Arbeitnehmer zu meldenden Stunden sind alle Lohnstunden eines Abrechnungsmonats, die dem gemeldeten Bruttolohn entsprechen (ohne Urlaubsstunden).

Dazu gehören:

  • Geleistete Arbeitsstunden einschließlich Stunden aus eingebrachten Arbeitszeitguthaben sowie Überstunden
  • Bezahlte Feiertagsstunden
  • Lohnfortzahlungsstunden bei Krankheit oder "Sozialstunden" (zum Beispiel Freistellungen aus familiären Gründen, vgl. BRTV § 4)

Nicht zu melden sind:

  • Urlaubsstunden
  • Geleistete Arbeitsstunden, die in ein Arbeitszeitkonto übertragen, also nicht in diesem Monat vergütet werden
  • Ausfallstunden ohne Bruttolohn, beispielsweise Ausfallstunden mit Saison-Kurzarbeitergeld

Werden lohnzahlungspflichtige Stunden nicht richtig gemeldet, kann die Meldung nicht verarbeitet werden und im Arbeitgeber-Onlineservice entsteht ein Klärfall. Hier finden Kunden alle notwendigen Informationen, um den Klärfall „lohnzahlungspflichtige Stunden“ zu lösen.

Überstunden

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die im BRTV festgelegte reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Sie sind ausschlaggebend für die Berechnung von Zuschlägen und Leistungen. Für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind Zuschläge zu zahlen.

Überstunden, einschließlich der Stunden aus eingebrachten Arbeitszeitguthaben, müssen monatlich und arbeitnehmerbezogen gemeldet werden. Diese Informationen sind die Grundlage für die Berechnung der Urlaubsvergütung und anderer Leistungen.

Arbeitszeitkonten

Wenn Betriebe Arbeitszeitkonten einrichten und so die Arbeitszeit flexibilisieren, sind sie verpflichtet, diese Arbeitszeitguthaben abzusichern. Dafür bietet SOKA-BAU eine maßgeschneiderte Lösung an: SIKOflex.


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