SOKA-BAU

Arbeitszeiterfassung

Aufgrund eines europäischen Gerichtsurteils sind Betriebe verpflichtet, ein verlässliches System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit dokumentiert werden kann.

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019 müssen Unternehmen alle geleisteten Arbeitsstunden erfassen. Das wurde vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) bestätigt. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Deutschland zu erwarten. 

Um den Verwaltungsaufwand für die Betriebe zu reduzieren, gibt es verschiedene App-Lösungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Meistens bieten diese Apps noch weitere Funktionen zur Digitalisierung, zum Beispiel für Lohnabrechnung, Projekt- und Personalplanung oder zur Baudokumentation. 

Als Unterstützung bei der Auswahl eines App-Anbieters für die elektronische Zeiterfassung empfiehlt SOKA-BAU, auf folgende Kriterien zu achten: 

  • eindeutige Identifizierbarkeit des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum), aber nicht biometrisch
  • Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit in Echtzeit
  • Speicherung der geleisteten Arbeitsstunden pro Tag
  • Funktion für Kolonnenerfassung
  • Zugriff auf die Daten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Absicherung des Systems gegen Manipulation und
  • Schnittstellenfähigkeit in die gängigen Baulohnprogramme

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