Urlaub
Die Urlaubsansprüche des Verstorbenen werden an die Erben ausgezahlt. Die Höhe des Anspruchs teilen wir Ihnen separat mit. Oder Sie schauen selbst im letzten Arbeitnehmerkontoauszug nach.
Steuern und Sozialversicherungsabgaben führt SOKA-BAU direkt ab – darum müssen Sie sich nicht kümmern. Sie erhalten von uns eine Steuerbescheinigung für das Finanzamt.
Rente
Je nachdem, welche Rentenansprüche bestehen – Tarifrente Bau, Rentenbeihilfe oder BauRente – können Hinterbliebene Anspruch auf eine Einmalzahlung oder eine fortlaufende Rente von SOKA-BAU haben. Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen gegebenenfalls zu versteuern sind und auch Sozialversicherungsabgaben anfallen können. Genauere Informationen finden Sie auf der letzten Renteninformation von SOKA-BAU oder Sie melden sich einfach bei uns.
Weitere Leistungen im Todesfall
Der Tarifvertrag (BRTV) sieht ein Sterbegeld des Arbeitgebers für verstorbene Arbeitnehmer vor. Sprechen Sie hierzu bitte mit dem Arbeitgeber des Verstorbenen. Auch die Berufsgenossenschaft Bau zahlt ein Sterbegeld an Hinterbliebene aus.