SOKA-BAU

Todesfall mitteilen

Wenn ein Arbeitnehmer stirbt, haben Erben in der Regel Anspruch auf Urlaubsgeld und Hinterbliebene auf Rentenleistungen von SOKA-BAU. Sie können uns die dafür notwendigen ausgefüllten Anträge einfach per Post zuschicken. Wir berechnen für Sie dann die Höhe des Auszahlungsbetrags und zahlen diesen an Sie aus. Entweder als Einmalzahlung oder als laufende Rente, so wie Sie es wünschen.

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