Beiträge zahlen
Die Beiträge zum Sozialkassenverfahren und zur Winterbeschäftigungsumlage können Sie per Lastschrift einziehen lassen oder überweisen.
Höhe des Beitrags und Zahlungsfristen
Alle Beiträge sind jeweils zum 28. eines Monats zu zahlen. Die Höhe des Sozialkassenbeitrags ergibt sich aus dem Tarifgebiet und der Beschäftigtengruppe.
Saldierung – die Verrechnung mit Ihrem Guthaben
Beiträge und Leistungen werden von SOKA-BAU verrechnet, so dass Sie nur die Differenz zahlen. Auf Wunsch kann auch die Winterbeschäftigungsumlage verrechnet werden.
Wenn Sie am Spitzenausgleichsverfahren teilnehmen, zahlen Sie Ihre Beiträge nicht monatlich, sondern alle 4 Monate.
Was passiert eigentlich mit Ihren Beiträgen?
Mit Ihren Beiträgen sichern wir die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter, schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Betriebe, sorgen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und noch vieles mehr.
Was passiert, wenn Sie die Beiträge nicht zahlen?
Bitte achten Sie regelmäßig auf unsere Schreiben in Ihrem elektronischen Postfach, um keine wichtigen Informationen (zum Beispiel Erinnerungsschreiben) zu übersehen. Ihr Kontoauszug informiert Sie über den aktuellen Kontostand.
Zahlen Sie Ihre Beiträge nicht bis zur Fälligkeit (28. des Folgemonats), geraten Sie in Zahlungsverzug und es fallen ab dem ersten Tag der Überschreitung Verzugszinsen an. Außerdem beantragen wir einen Mahnbescheid beim zuständigen Arbeitsgericht. Weitere rechtliche Schritte sind möglich.
Bitte überweisen Sie Ihre laufenden Beiträge stets pünktlich. Am besten erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat.