Höhe des Beitrags und Zahlungsfristen
Alle Beiträge sind jeweils zum 28. eines Monats zu zahlen. Die Höhe des Sozialkassenbeitrags ergibt sich aus dem Tarifgebiet und der Beschäftigtengruppe.
Saldierung – die Verrechnung mit Ihrem Guthaben
Beiträge und Leistungen werden von SOKA-BAU verrechnet, so dass Sie nur die Differenz zahlen. Auf Wunsch kann auch die Winterbeschäftigungsumlage verrechnet werden.
Wenn Sie am Spitzenausgleichsverfahren teilnehmen, zahlen Sie Ihre Beiträge nicht monatlich, sondern alle 4 Monate.
Was passiert eigentlich mit Ihren Beiträgen?
Mit Ihren Beiträgen sichern wir die Ansprüche Ihrer Mitarbeiter, schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Betriebe, sorgen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und noch vieles mehr.