SOKA-BAU

Saldierung

Die Beitragsforderungen eines Meldemonats werden mit Erstattungen für gezahlte Urlaubs- oder Ausbildungsvergütungen desselben Monats verrechnet (saldiert), wenn die Meldungen für alle Arbeitnehmer vollständig vorliegen.

SOKA-BAU verrechnet Beitragsforderungen mit Erstattungen.

Verbleibt danach ein Guthaben, wird dieses auf das Bankkonto des Betriebs überwiesen. Auf Antrag ist auch zunächst eine Verrechnung mit den Beiträgen für die Winterbeschäftigungsumlage möglich.

Sind nach Saldierung noch Forderungen offen, ist dieser Beitrag bis zur Fälligkeit an SOKA-BAU zu zahlen. Sofern die Zahlung erst nach der Beitragsfälligkeit eintrifft, können Verzugszinsen anfallen.

Am besten ist, wenn der Betrieb ein SEPA-Mandat erteilt. Dann werden Beiträge bequem per Lastschrift eingezogen und Verzugszinsen vermieden. 

Beispiel 

Ein Betrieb hat für Juli alle Meldungen vollständig eingereicht und alle Beiträge bezahlt. Die Meldung für August (Fälligkeit 15. September) liegt am 12. September vollständig vor.

Aus der Meldung ergibt sich Folgendes:

Beitragsforderung von SOKA-BAU: 7.000 EUR
Erstattungsbetrag an den Betrieb für den gewährten Urlaub: 3.000 EUR
Differenzbetrag noch an SOKA-BAU zu bezahlen: 4.000 EUR

Die Erstattung wird dem Beitragskonto automatisch gutgeschrieben. Der Betrieb zahlt daher lediglich die verbleibende Differenz von 4.000 EUR bis zum 28. September.


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