SOKA-BAU

Geltungsbereich:
Ab wann sind Unternehmen und Mitarbeiter SOKA-BAU-pflichtig?

Im Wesentlichen sind drei Kriterien ausschlaggebend, ob Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter verpflichtet sind, am Sozialkassenverfahren teilzunehmen: die räumliche, betriebliche und persönliche Situation. Hier sind die jeweiligen Voraussetzungen kurz zusammengefasst: 

Räumlich

Die Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe gelten für alle Betriebe, die ihre Arbeitnehmer auf Baustellen in Deutschland einsetzen.

Aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelten auch für aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer die inländischen Mindestarbeitsbedingungen. Dazu gehören insbesondere der Urlaubsanspruch und der gesetzliche Mindestlohn. Daher nehmen auch Entsendebetriebe mit ihren gewerblichen Arbeitnehmern am Urlaubsverfahren teil.

Betrieblich

Erfasst werden grundsätzlich alle Betriebe, die gewerblich Bauten erstellen oder bauliche Leistungen erbringen. Welche Tätigkeiten darunterfallen, ist im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) aufgelistet. Eine Einschränkung liegt bei einer Mitgliedschaft in bestimmten Verbänden beziehungsweise den entsprechend ausgeführten Tätigkeiten vor. Für deutsche Betriebe ein unverbindlicher Selbsttest zur Teilnahmeprüfung bei SOKA-BAU angeboten. 

Persönlich

Zum persönlichen Geltungsbereich gehören alle in einem Baubetrieb beschäftigten Arbeitnehmer, also alle Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer, Auszubildenden und dienstpflichtigen Arbeitnehmer. Nicht erfasst werden die unter § 5 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 und Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes fallenden Personen sowie Angestellte, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben. 

Einfach auf Nummer sicher gehen:
Die Betriebsanmeldung einreichen

Um Gewissheit zu haben, ob Ihr Betrieb zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet ist, können Sie eine Betriebsanmeldung durchführen. Sollte das Ergebnis der Anmeldung sein, dass Sie nicht zur Teilnahme verpflichtet sind, erhalten Sie von uns natürlich umgehend eine entsprechende Bestätigung. 

War diese Seite hilfreich?