
BETRIFFT: AUFTRAGGEBER
Generalunternehmer haften für ihre Subunternehmen:
Die rechtlichen Konsequenzen von Schwarzarbeit in Nachunternehmerketten
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und Bußgeld bis 500.000 Euro
Generalunternehmer (Auftraggeber) tragen nicht nur die Verantwortung zur Ausführung des Bauvorhabens gegenüber dem Bauherrn. Sie tragen auch die Verantwortung dafür, dass innerhalb der Nachunternehmerkette alles korrekt abläuft. Man kann es auf die kurze Formel bringen: Generalunternehmer haften für ihre Subunternehmen. Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie als Generalunternehmer alle Anzeichen ernstnehmen, die auf eine gesetzeswidrige Aktivität bei Ihren Nachunternehmen hinweisen. Denn die juristischen Konsequenzen können für Sie gravierend sein... weiterlesen

PRÄVENTION
Vertrauen ist gut – Wachsamkeit ist besser! Wie Sie sich als Auftraggeber vor Haftungsrisiken schützen können
Als Generalunternehmer müssen Sie sich des Risikos bewusst sein, dass Sie auch für Vergehen in der Haftung sind, an denen Sie selbst gar nicht beteiligt sind... weiterlesen

METHODEN
Die 4 gängigsten Methoden der Schwarzarbeit.
Scheinselbstständigkeit ist besonders interessant
Das sind die Methoden und Begehungsformen, die wir bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung am häufigsten beobachten... weiterlesen

STATISTIK
Tendenz steigend: bis zu 2,4 Milliarden Euro jährlicher Schaden für SOKA-BAU und deren Mitglieder
Nach Schätzung von Experten macht der Schaden, den die Schattenwirtschaft in Deutschland verursacht, inzwischen etwa 10 % des Bruttosozialproduktes aus. Diese Entwicklung ist seit 2021 sprunghaft angestiegen, nachdem sie lange Zeit etwa auf gleichem Niveau verharrte... weiterlesen