SOKA-BAU

Entsendung nach Deutschland

Baubetriebe aus dem Ausland, die mit ihren Arbeitnehmern auf Baustellen in Deutschland arbeiten, nehmen auch am Urlaubsverfahren teil und müssen entsprechende Beiträge zahlen. 

Alle Informationen hierzu stehen in mehreren Sprachen im Bereich Entsendung bereit. 

Grundlage für die Teilnahme am Urlaubsverfahren ist das Arbeitnehmerentsendegesetz in Verbindung mit der Entsende-Richtlinie 96/71 und den für allgemeinverbindlich erklärten Bau-Tarifverträgen.

Informationen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern von deutschen Betrieben auf Baustellen im Ausland finden sich unter Entsendung ins Ausland.


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