SOKA-BAU

Mindestlohn

Den früheren Bau-Mindestlohn gab es bis zum 31.12.2021. Seitdem gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Aktuell gilt in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt seit 01.01.2026 13,90 EUR brutto pro Stunde. Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten, gilt aber nicht für Schul- oder Orientierungspraktika, Auszubildende und in den ersten sechs Monaten für eingestellte Langzeitarbeitslose. 

Informationen zu den tariflichen Lohngruppen und Stundenlöhnen stehen in den Lohn-Tarifverträgen des Baugewerbes. Diese sind ausschließlich erhältlich bei den Tarifvertragsparteien.

Entwicklung des Mindestlohnes:

AbHöhe (brutto je Zeitstunde)
01.01.202412,41 EUR
01.01.202512,82 EUR
01.01.202613,90 EUR

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