Mindestlohn
Den früheren Bau-Mindestlohn gab es bis zum 31.12.2021. Seitdem gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Aktuell gilt in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt seit 01.01.2024 12,41 EUR brutto pro Stunde und steigt 2025 auf 12,82 EUR. Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten, gilt aber nicht für Schul- oder Orientierungspraktika, Auszubildende und in den ersten sechs Monaten für eingestellte Langzeitarbeitslose. Bis zum 31.12.2023 betrug der gesetzliche Mindestlohn 12,00 EUR.
Informationen zu den tariflichen Lohngruppen und Stundenlöhnen stehen in den Lohn-Tarifverträgen des Baugewerbes. Diese sind ausschließlich erhältlich bei den Tarifvertragsparteien.