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Hintergrund
SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Die ULAK ist die Einzugsstelle für beide Kassen.
Die Baubetriebe führen Beiträge in tarifvertraglich festgelegter Höhe an SOKA-BAU ab. Diese Beiträge sind so festgelegt, dass die Leistungen von SOKA-BAU daraus finanziert werden können.
Häufig gestellte Fragen
Der Sozialkassenbeitrag und die Winterbeschäftigungsumlage müssen bis zum 28. des nächsten Monats an SOKA-BAU gezahlt werden.
Ja, die Winterbeschäftigungsumlage ist von allen Betrieben des Baugewerbes zu zahlen. SOKA-BAU zieht die Winterbeschäftigungsumlage im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Umlage gemeinsam: 1,2 % übernimmt der Arbeitgeber, 0,8 % der Arbeitnehmer. Baubetriebe zahlen die Umlage ausschließlich über SOKA-BAU.