SOKA-BAU

Beschäftigungszeiten

Die Beschäftigungszeit ist für SOKA-BAU die Dauer der Beschäftigung einer Person im Baugewerbe. Die Zeit ist ausschlaggebend für Leistungen wie Rente und Urlaub.

Rente

Eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Rentenbeihilfe ist der Nachweis einer Mindestwartezeit. Die Beschäftigungszeiten werden den Arbeitnehmern und Angestellten jährlich mitgeteilt, entweder durch einen Arbeitnehmerkontoauszug oder eine Jahresbescheinigung. Dies gilt sowohl im Bauhauptgewerbe als auch im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland.

Urlaub

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist die Anzahl der Kalendertage eines Jahres ausschlaggebend, an denen ein Arbeitnehmer in einem Baubetrieb angestellt war. Volle Beschäftigungsmonate haben 30 Beschäftigungstage (auch der Februar und Monate mit 31 Kalendertagen) – ein ganzes Jahr hat damit 360 Beschäftigungstage. Der Anspruch auf Urlaubsgeld errechnet sich aus dem Bruttolohn. 


War diese Seite hilfreich?