SOKA-BAU

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für SOKA-BAU Baubetriebe, die mindestens einen Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Sie melden diese an SOKA-BAU, zahlen Beiträge und erhalten entsprechende Leistungen. Betriebe ohne Arbeitnehmer (Solo-Selbstständige), werden ebenfalls von SOKA-BAU erfasst, nehmen aber nicht am Sozialkassenverfahren teil. 

Zwei Bauarbeiter stehen auf einer Baustelle. Sie tragen einen weißen Bauhelm und Sicherheitsjacken in den Farben orange und gelb.

Geltungsbereich und Teilnahmeprüfung

Die Mitgliedschaft bei SOKA-BAU ist für alle Baubetriebe verbindlich, unabhängig davon, ob sie in einem Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft Mitglied sind oder nicht. Der Geltungsbereich ist im Tarifvertrag (VTV) geregelt. SOKA-BAU bietet eine unverbindliche Teilnahmeprüfung an. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt hier.

Betriebe ohne Beschäftigte (Einmannbetriebe, Solo-Selbstständige)

Baubetriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen keine Beiträge an SOKA-BAU. Sobald gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte beschäftigt werden, besteht Beitragspflicht.


War diese Seite hilfreich?