SOKA-BAU

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für SOKA-BAU Baubetriebe, die mindestens einen Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Sie melden diese an SOKA-BAU, zahlen Beiträge und erhalten entsprechende Leistungen. Betriebe ohne Arbeitnehmer (Solo-Selbstständige), werden ebenfalls von SOKA-BAU erfasst, nehmen aber nicht am Sozialkassenverfahren teil. 

Geltungsbereich und Teilnahmeprüfung

Die Mitgliedschaft bei SOKA-BAU ist für alle Baubetriebe verbindlich, unabhängig davon, ob sie in einem Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft Mitglied sind oder nicht. Der Geltungsbereich ist im Tarifvertrag (VTV) geregelt. SOKA-BAU bietet eine unverbindliche Teilnahmeprüfung an. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt hier.

Betriebe ohne Beschäftigte (Einmannbetriebe, Solo-Selbstständige)

Baubetriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen keine Beiträge an SOKA-BAU. Sobald gewerbliche Arbeitnehmer oder Angestellte beschäftigt werden, besteht Beitragspflicht.


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