Generalunternehmer haften für ihre Subunternehmen:
Die rechtlichen Konsequenzen von Schwarzarbeit in Nachunternehmerketten
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und Bußgeld bis 500.000 Euro
Generalunternehmer (Auftraggeber) tragen nicht nur die Verantwortung zur Ausführung des Bauvorhabens gegenüber dem Bauherrn. Sie tragen auch die Verantwortung dafür, dass innerhalb der Nachunternehmerkette alles korrekt abläuft. Man kann es auf die kurze Formel bringen: Generalunternehmer haften für ihre Subunternehmen. Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie als Generalunternehmer alle Anzeichen ernstnehmen, die auf eine gesetzeswidrige Aktivität bei Ihren Nachunternehmen hinweisen. Denn die juristischen Konsequenzen können für Sie gravierend sein: