Verwaltungskosten
Ein Großteil des Beitrags fließt als Leistung zurück in die Bauwirtschaft. 0,5 Prozentpunkte des Beitragssatzes werden für Verwaltungskosten und viele weitere Leistungen für die Branche eingesetzt.
SOKA-BAU macht keine Gewinne
Der Sozialkassenbeitrag dient der Finanzierung der Sozialkassenverfahren (Urlaub, Rente und Berufsausbildung) und verbleibt damit in der Bauwirtschaft. Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und die Urlaubskasse (ULAK) dürfen keine Gewinne ausschütten. Das bedeutet: Das Geld bleibt im System.
Aktionäre der ZVK sind die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft. Diese haben die Ausschüttung von Gewinnen an die Aktionäre ausgeschlossen. Überschüsse müssen für die Zusatzversorgung genutzt werden.
Vereinsmitglieder der ULAK können nur die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft und ihre Untergliederungen sein. Überschüsse dienen ausschließlich als Rücklage für die Sozialkassenverfahren und dürfen nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden.
Zusätzliche Leistungen
- Förderung von legaler Beschäftigung
- Sicherung der tariflichen Arbeitnehmeransprüche
- Absicherung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Baubetriebe
- Erstellung von Sozialkassenbescheinigungen
- Überprüfung der Qualitätskriterien in den Ausbildungszentren
- Verwaltung des Urlaubsgeldes
- Sichere und rentable Anlage der Beiträge, insbesondere für die Altersvorsorge
- Finanzierung von „Berufsstart Bau“
- Persönliche Beratung vor Ort