Saison-Kurzarbeitergeld
Saison-Kurzarbeitergeld (früher Schlechtwettergeld) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Damit können Baubetriebe Entgeltausfälle in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) ausgleichen und damit saisonbedingte Entlassungen vermeiden und Fachkräfte langfristig sichern.
Saison-Kurzarbeitergeld können grundsätzlich nur Betriebe des Baugewerbes erhalten, die Arbeitnehmer beschäftigen. Es muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Vorher müssen diese Betriebe zunächst prüfen, ob ihre Beschäftigten andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können. Auch Urlaubstage und Arbeitszeitguthaben müssen zuerst eingesetzt werden, um Kurzarbeit zu vermeiden.
Auch bei Ausfallzeiten durch Saison-Kurzarbeitergeld entstehen Ansprüche auf Mindesturlaubsvergütung:
- Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld (MUV S-KUG) entstehen ab der 1. Stunde, Zeitraum 1. Dezember bis 31. März
- MUV S-KUG wird durch den Baubetrieb ab der 1. Ausfallstunde an SOKA-BAU gemeldet und steht den Beschäftigten auch sofort zur Verfügung. Ausnahme: Im Dezember 2022 entsteht ein Anspruch aufgrund von MUV S-KUG erst ab 22,51 Stunden.
Finanziert wird das Saison-Kurzarbeitergeld durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und die ergänzenden Leistungen einschließlich der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Winterbeschäftigungsumlage.