SOKA-BAU

Inflationsausgleichsprämie

Als Ausgleich für die hohe Inflation erhalten alle Bauarbeitnehmer eine steuer- und sozialabgabenfreie Zahlung in Höhe von 1.000 EUR. Grundlage dafür ist der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie.

Um den Bauarbeitnehmern einen Ausgleich für die hohe Inflation zu geben, erhalten sie von ihrem Arbeitgeber zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 eine steuer- und sozialabgabenfreie Zahlung in Höhe von 1.000 EUR. Bei Auszubildenden und Teilzeitbeschäftigten wird die Prämie gekürzt.

Die Prämie gehört nicht zum Bruttolohn im Sinne des Tarifvertrags, ist also für die Berechnung des Sozialkassenbeitrags und der Winterbeschäftigungsumlage nicht zu berücksichtigen.


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