Arbeitnehmerkontoauszug: Stand der Urlaubsansprüche

Der Arbeitnehmerkontoauszug informiert über die gesamten Urlaubsansprüche der letzten beiden Jahre. SOKA-BAU versendet den Kontoauszug einmal im Jahr an alle gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe. 

Arbeitnehmer, die länger als drei Monate aus dem Baugewerbe ausgeschieden sind, erhalten nach dem Ausscheiden einen Kontoauszug mit den aktuellen Daten.

Es wird unterschieden zwischen

Jahreskontoauszug und
Unterjahreskontoauszug

Der Arbeitgeber gibt eine Monatsmeldung für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab.

Diese Meldung enthält folgende Informationen:

  • Bruttolohn
  • Beschäftigungstage
  • Gewährte Urlaubstage
  • Gewährte Urlaubsvergütung
  • Lohnzahlungspflichtige Stunden
  • Ausfallstunden

Diese Daten bzw. diese Meldung sind die Grundlage für die Berechnung der Urlaubsansprüche.
Die berechneten Urlaubsansprüche werden im Urlaubskonto des Arbeitnehmers verbucht. SOKA-BAU erstellt aus dem Urlaubskonto den Arbeitnehmerkontoauszug.

Der Jahreskontoauszug gibt die Daten aus dem Urlaubskonto per 31.12. wieder.

Der Unterjahreskontoauszug wird an Arbeitnehmer, die seit mehr als drei Monaten aus dem Baugewerbe ausgeschieden sind, versendet.

Auf Anfrage sendet SOKA-BAU gerne einen Arbeitnehmerkontoauszug auch unterjährig und mit einem laufendem Arbeitsverhältnis zu. Bitte beachten Sie, dass die Daten immer zeitversetzt sind.

Sorgfältig aufbewahren! Der Arbeitnehmerkontoauszug dient als Nachweis über Ihre Beschäftigung. Bitte prüfen Sie die Angaben. Falls Sie Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte umgehend an den jeweiligen Arbeitgeber.

Für die Zeit Ihres Urlaubs zahlt Ihr Arbeitgeber das Urlaubsgeld – richtig heißt es die Urlaubsvergütung. Die Urlaubsvergütung wird mit der nächsten Lohnabrechnung nach Urlaubsantritt fällig. Sie setzt sich aus dem Urlaubsentgelt und dem zusätzlichen Urlaubsgeld zusammen.

Wenn Sie den Antrag auf Entschädigung ausgefüllt haben, bearbeitet SOKA-BAU diesen in den
meisten Fällen innerhalb von sechs Wochen und zahlt den Betrag abzüglich der Steueranteile an
Sie aus.

Nein, eine Entschädigung ist nicht möglich. Der Anspruch aus 2019 bestand noch bis 31.03.2021 und ist danach verfallen.

Der Anspruch aus 2020 besteht noch bis 31.03.2022.

Ja, bis 31.12.2022 ist das möglich. Füllen Sie dafür den Antrag auf Entschädigung aus. SOKA-BAU
bearbeitet diesen in den meisten Fällen innerhalb von sechs Wochen und zahlt den Betrag
abzüglich der Steueranteile an Sie aus.

Nein, auszahlen nicht, aber generell können Sie Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2022 bis zum 31.12.2023
nehmen. Resturlaubsansprüche aus Saison-KUG können Sie auch bis zum 31.12.2023 nehmen.
Ist das nicht möglich, können Sie sich diese vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 entschädigen, also
auszahlen lassen.

Resturlaubsansprüche aus Krankheit können Sie noch bis zum 31.03.2024 bei Ihrem Arbeitgeber nehmen.

Der Arbeitnehmerkontoauszug beruht auf den Daten, welche die Arbeitgeber an SOKA-BAU gemeldet haben. Falls mit diesen Daten etwas nicht stimmen sollte, wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeber, der diese Daten gemeldet hat. Reklamieren Sie fehlerhafte Daten beim Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Arbeitnehmerkontoauszuges.

Bei Problemen können Sie sich gerne unter der im Kontoauszug genannten Adresse mit uns in
Verbindung setzen. Beachten Sie bitte die Fristen für die Antragstellung. Die Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt ist (für Mitglieder) gerne zur Beratung bereit.

Bevor SOKA-BAU die Kontoauszüge an die Arbeitnehmer versendet, erhält der Arbeitgeber einen Kontoauszug für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber prüft diese Kontoauszüge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Erforderliche Korrekturen meldet der Arbeitgeber an SOKA-BAU. Sobald SOKA-BAU alle Korrekturen erhalten und verarbeitet hat, erfolgt der Versand an die Arbeitnehmer.