Absicherung von Arbeitszeitkonten mit SIKOflex
Die Absicherung von angesparten Guthaben durch geleistete Überstunden im Rahmen einer betrieblichen Arbeitszeitverteilung (= Arbeitszeitflexibilisierung) spielt in Betrieben der Bauwirtschaft eine immer stärkere Rolle. Je Mitarbeiter können bis zu 150 Stunden angespart werden.
Dies sieht § 3 Nr. 1.4 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) vor. Der BRTV regelt die Arbeitszeitflexibilisierung branchenweit verbindlich für gewerbliche Arbeitnehmer, während diese für Angestellte durch den Rahmentarifvertrag (§ 3 Nr. 1.31 RTV) festgelegt wird.
Werden im Winter bei Arbeitsausfällen (witterungsbedingt, Auftragsmangel, § 4 Ziff. 6.1 des BRTV) Winterbeschäftigungsumlage-Stunden aus dem Arbeitszeitkonto eingesetzt, gewährt die Bundesagentur für Arbeit ein Zuschuss-Wintergeld von 2,50 Euro pro eingebrachter Stunde.
Ob Mitarbeiter die Arbeitszeitflexibilisierung akzeptieren, ist nicht zuletzt davon abhängig, ob ihre Ansprüche abgesichert sind. Wenn der Fall einer Insolvenz eintritt und keine Vorkehrungen für eine Absicherung der Arbeitnehmeransprüche getroffen wurden, kann dies zu erheblichen Verlusten für den Mitarbeiter führen, denn das Wertguthaben, das vom Mitarbeiter angespart wurde, wird durch das Insolvenzgeld normalerweise nicht abgedeckt. Hinzu kommt, dass aus der Insolvenzmasse meist keine Zahlungen zu erwarten sind.
Eine betriebliche Arbeitszeitverteilung bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Die hieraus resultierenden Guthaben effektiv und einfach abzusichern, hilft dem Betrieb und seinen Beschäftigten.
Die Vorteile von SIKOflex
- Attraktive Guthabenverzinsung
- Der positive Liquiditätseffekt: In auftragsschwachen Zeiten (z. B. im Winter) fließt das Kapital wieder zurück ins Unternehmen. Immer dann, wenn der Betrieb es für die Auszahlung benötigt.
- Geringe Gebühren
- Geringerer administrativer Aufwand: keine Verhandlungen über eine etwaige Bürgschaft und deren Höhe notwendig
- Zeit sparen: Sehr viele Baulohnprogramme ermöglichen Online-Meldungen.
- Mehr Unabhängigkeit für den Betrieb: Bürgschaften werden in der Regel auf die Kreditlinie angerechnet. Mit SIKOflex bleiben Sie unabhängig.
- Alles aus einer Hand: Mit SIKOflex benötigen Sie keinen zusätzlichen Treuhänder, denn SOKA-BAU übernimmt das gesamte Management – während der Vertragslaufzeit und auch im Falle des Falles: der Insolvenz des Betriebs. Dem Mitarbeiter wird nach Abzug der Sozialabgaben das komplette Guthaben ausbezahlt.
- Insolvenzsicherung durch die abgeschlossene Verpfändungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: So kann ausgeschlossen werden, dass die Wertguthaben mit in die Insolvenzmasse einfließen und verwertet werden.
- Volle Transparenz durch Hinterlegung auf Einzelkontenbasis: So ist jederzeit eine Auskunft über den Stand des angesparten Wertguthabens möglich.
- Keine Verrechnung mit sonstigen Forderungen von SOKA-BAU
SIKOflex ist ein Hinterlegungsmodell auf Einzelkontenbasis. Neben der eigentlichen Insolvenzsicherung bietet SIKOflex eine Unterstützung der betrieblichen Liquiditätsplanung bei maximaler Transparenz, geringen Kosten, sehr einfacher Handhabung und attraktiven Zinserträgen.
Laufzeit: 12 Monate
Meldung/Kontenanpassung: monatlich
Zahlungsweg: Abbuchung
Meldeart: elektronisch oder Beleg
Rückmeldung Kontostand: elektronisch monatlich, Beleg nach Buchung
Zinsen für Guthaben: 0,5 % (Anpassung vorbehalten)
Kosten Kontoführung: 7,50 Euro monatlich je Betrieb + 1,50 Euro monatlich je Mitarbeiter
Einbindung Belegschaft: Benennung einer Vertrauensperson optional
Auch für Betriebe außerhalb der Bautarifverträge bieten wir eine Absicherung zu günstigen Konditionen an. Sprechen Sie uns an!
Es gibt unterschiedliche Absicherungsmodelle zum Schutz der Arbeitszeitguthaben Ihrer Beschäftigten gegen Insolvenz. SIKOflex von SOKA-BAU wurde speziell für Baubetriebe und ihre Mitarbeiter entwickelt und bietet als Hinterlegungsmodell deutliche Vorteile für Betriebe und Beschäftigte.
Die beiden folgenden Beispiele zeigen anhand von zwei gewerblichen Mitarbeitern die möglichen Konsequenzen von hohem Arbeitsausfall im Wintermonat Januar. Zum Vergrößern bitte auf die Grafiken klicken.
Dieser Arbeitnehmer ist ledig und hat keine Kinder (Steuerklasse 1). Im Januar führten insgesamt 15 Tage Arbeitsausfall wegen „Schlechtwetter“ zu erheblichen Lohnnachteilen.
Beispiel ansehen
Dieser Arbeitnehmer ist verheiratet und hat zwei Kinder (zwei Kinderfreibeträge, Steuerklasse 3). Im Januar führten insgesamt 15 Tage Arbeitsausfall wegen „Schlechtwetter“ zu erheblichen Lohnnachteilen.
Beispiel ansehen
Die Grundlagen beider Beispiele (weitere Konstellationen sind möglich):
Für Arbeitnehmer 1 (Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder) und Arbeitnehmer 2 (Steuerklasse 3, verheiratet, zwei Kinder) gilt: konfessionslos; Krankenkassenbeitrag 15,5 % inklusive 0,9 % zusätzlicher Arbeitnehmeranteil; in das Jahr 2015 übertragener Urlaubsanspruch von 10 Tagen aus dem Kalenderjahr 2014; anstelle des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kurzarbeitergeld jeweils bei Variante „Ohne SIKOflex“, also ohne Arbeitszeitkonto) im Zeitraum des Arbeitsausfalls werden Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto eingebracht und der Mitarbeiter erhält im Gegenzug ein Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro je eingebrachter Stunde; Beispiele ohne Berücksichtigung von Beträgen für eine betriebliche/private Altersvorsorge, ohne Berücksichtigung anderer – ggf. über das Jahr verteilter – Effekte und Einflussfaktoren wie z. B. Überstundenzuschlägen.
Absicherung über eine Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung?
Eine Absicherung über eine Bürgschaft erfolgt als Pauschale. Sollte dabei ein höheres Guthaben als geplant anfallen, ist dieses nicht gegen Insolvenz geschützt. Sollte ein geringeres Guthaben als geplant anfallen, entstehen unnötige Kosten.
Darüber hinaus können Bankbürgschaften oder Kautionsversicherungen bei nicht ausreichender Bonität gekündigt werden, sodass ein Schutz der Wertguthaben gegen Insolvenz nicht mehr gegeben ist.
Vergleichen Sie auch den administrativen Aufwand. Unser Hinterlegungsmodell ist insolvenzsicher, kostengünstig und attraktiv verzinst. Eine Bonitätsprüfung ist nicht notwendig. Zudem übernimmt SOKA-BAU die Verwaltung. Es wird also kein zusätzlicher Treuhänder benötigt.
SIKOflex
- Kosten: fest kalkulierbare Gebühren, und zwar bonitätsunabhängig
- Zinsen: variabel (Aufrechnung mit Gebühren am Laufzeitende)
- Treuhänder: nicht erforderlich
- Voraussetzungen: keine
- Nachweis: jederzeit möglich
Bankbürgschaft
- Kosten: Bei Veränderungen der Versicherungssumme fallen jeweils neue Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Bonität der Betriebe.
- Treuhänder: Die Bestellung eines Treuhänders ist erforderlich. Es fallen in der Regel Kosten für den Betrieb an.
- Voraussetzungen: positive Bonitätsprüfung sowie Bestellung eines Treuhänders
- Nachweis: nicht gegeben
Kautionsversicherung
- Kosten: Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Bonität der Betriebe. Eine Hinterlegung von i. d. R. mindestens 20 % der Versicherungssumme als Sicherheit hat zu erfolgen.
- Treuhänder: Die Bestellung eines Treuhänders ist erforderlich. Es fallen in der Regel Kosten für den Betrieb an.
- Voraussetzungen: positive Bonitätsprüfung, Stellung von Sicherheiten
- Nachweis: nicht gegeben
Wie funktioniert SIKOflex?
Die Absicherung erfolgt über eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit und verlängert sich automatisch, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Nach Vorlage des unterschriebenen Antrages „Wertguthaben aus Arbeitszeitflexibilisierung absichern mit SIKOflex“, einschließlich einer Liste der abzusichernden Mitarbeiter, richten wir für jeden Mitarbeiter ein Sicherungskonto für SIKOflex ein.
Gleichzeitig schließen Sie mit jedem Mitarbeiter eine sogenannte Verpfändungsvereinbarung ab. Sie ist die Grundlage für die Einrichtung des Sicherungskontos. Mit dieser Vereinbarung kann der Mitarbeiter im Falle einer Insolvenz seine abgesicherten Wertguthaben gegenüber SOKA-BAU geltend machen. Parallel bestätigen Sie uns, dass Sie die Rückzahlungsansprüche an Ihre Mitarbeiter verpfändet haben.
Die Hinterlegung der Guthaben erfolgt per SEPA-Firmenlastschrift, die Entnahmen der Guthaben erfolgen per Überweisung.
Sie haben die Möglichkeit, eine sogenannte Vertrauensperson – in der Regel ein Arbeitnehmervertreter – zu benennen, den wir vor jeder anstehenden Auszahlung von Guthaben per E-Mail informieren.
Die monatliche Veränderung des Guthabens aus der geleisteten Mehr- bzw. Minderarbeit (Bruttohinterlegung zuzüglich 45 % bei gewerblichen Arbeitnehmern bzw. 22 % bei Angestellten als Pauschale für Sozialabgaben, d. h. Sozialversicherungsabgaben zzgl. Sozialkassenbeiträge SOKA-BAU sowie Winterbeschäftigungsumlage) melden Sie uns entweder
- elektronisch, vorausgesetzt Sie verwenden ein Baulohnprogramm, das von SOKA-BAU dafür zugelassen ist,
- oder per Sicherungsschein, den wir Ihnen nach jeder Meldung mit den angedruckten Daten des Hinterlegungsguthabens zur Verfügung stellen,
- oder per Liste, die aus einem zugelassenen Lohnprogramm erzeugt wird.
Über den genauen Kontostand jedes einzelnen Mitarbeiters informieren wir Sie entweder durch einen elektronischen Datenabgleich-Download oder durch den Sicherungsschein des Folgemonats.
Werden in einem Monat Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto angespart, buchen wir den Betrag von Ihrem Bankkonto ab und schreiben ihn dem verzinsten Sicherungskonto gut.
Wenn Sie aus den hinterlegten Guthaben Zahlungen an Ihre Mitarbeiter vornehmen, überweisen wir die Beträge unmittelbar an Sie zurück.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (in der Regel 12 Monate) errechnen wir die Zinserträge und verrechnen diese mit den Gebühren. Der Saldo wird über Ihr Bankkonto abgerechnet. Es erfolgt keine Verrechnung mit sonstigen Forderungen von SOKA-BAU.
Entsteht eine neue Vertragslaufzeit, werden die restlichen Wertguthaben aus den Arbeitszeitkonten Ihrer Mitarbeiter grundsätzlich in den neuen Vertragszeitraum übertragen.