SOKA-BAU

SIKOflex

Arbeitszeitguthaben können gegen Insolvenz mit SIKOflex von SOKA-BAU abgesichert werden. 

Absicherung von Arbeitszeitkonten

Die Arbeitszeitflexibilisierung über einen zwölfmonatigen Ausgleichszeitraum ist im Tarifvertrag (BRTV) geregelt. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums können mehr oder weniger als die regelmäßig vorgesehenen Arbeitsstunden gearbeitet werden. Der Arbeitnehmer kann sich dadurch Arbeitszeitguthaben aufbauen. Das maximale Zeitguthaben darf 150 Stunden, der maximale Zeitsaldo 30 Stunden nicht überschreiten. Das Arbeitszeitguthaben entspricht einem bestimmten Geldwert.

Wenn eine Insolvenz eintritt und keine Vorkehrungen für eine Absicherung der Arbeitnehmeransprüche getroffen wurden, kann dies zu erheblichen Verlusten für den Mitarbeiter führen, denn das Wertguthaben, das vom Mitarbeiter angespart wurde, wird durch das Insolvenzgeld normalerweise nicht abgedeckt. Hinzu kommt, dass aus der Insolvenzmasse meist keine Zahlungen zu erwarten sind.

Diese Insolvenzsicherung bietet SOKA-BAU mit SIKOflex an.

So funktioniert es

Die Absicherung erfolgt über eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit und verlängert sich automatisch, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Nach Vorlage des unterschriebenen Antrags „Wertguthaben aus Arbeitszeitflexibilisierung absichern mit SIKOflex“, einschließlich einer Liste der abzusichernden Mitarbeiter, richtet SOKA-BAU für jeden Mitarbeiter ein Sicherungskonto für SIKOflex ein. 

Gleichzeitig schließt der Betrieb mit jedem Mitarbeiter eine Verpfändungsvereinbarung ab. Sie ist die Grundlage für die Einrichtung des Sicherungskontos. Mit dieser Vereinbarung kann der Mitarbeiter im Falle einer Insolvenz seine abgesicherten Wertguthaben gegenüber SOKA-BAU geltend machen. Parallel bestätigt der Betrieb SOKA-BAU, dass die Rückzahlungsansprüche an die Mitarbeiter verpfändet wurden.

Hinterlegung bzw. Entnahme von Guthaben

Die monatliche Veränderung des Guthabens aus der geleisteten Mehr- bzw. Minderarbeit (Bruttohinterlegung zuzüglich 45 % bei gewerblichen Arbeitnehmern beziehungsweise 22 % bei Angestellten als Pauschale für Sozialversicherungsabgaben zuzüglich Sozialkassenbeiträge sowie Winterbeschäftigungsumlage) meldet der Betrieb SOKA-BAU entweder

•    elektronisch, vorausgesetzt es wird ein Baulohn-Programm verwendet, das von SOKA-BAU dafür zugelassen ist,
•    oder per Sicherungsschein, den SOKA-BAU dem Betrieb nach jeder Meldung mit den Daten des Hinterlegungsguthabens zur Verfügung stellt,
•    oder per Liste, die aus einem zugelassenen Baulohnprogramm erzeugt wird.

Über den Kontostand jedes Mitarbeiters informiert SOKA-BAU entweder durch einen elektronischen Datenabgleich-Download oder durch den Sicherungsschein des Folgemonats.

Werden in einem Monat Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto angespart, bucht SOKA-BAU den Betrag mit einem SEPA-Mandat vom Bankkonto des Arbeitgebers ab und schreibt ihn dem verzinsten Sicherungskonto gut. Wenn Arbeitgeber aus den hinterlegten Guthaben Zahlungen an ihre Mitarbeiter vornehmen, überweist SOKA-BAU die Beträge an den Betrieb zurück. Betriebe haben die Möglichkeit, eine sogenannte Vertrauensperson – in der Regel ein Arbeitnehmervertreter – zu benennen, den SOKA-BAU vor jeder anstehenden Auszahlung von Guthaben per E-Mail informiert.

Ende der Laufzeit

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit (in der Regel zwölf Monate) errechnet SOKA-BAU die Zinserträge und verrechnet diese mit den Gebühren. Der Saldo wird über das Bankkonto des Arbeitgebers abgerechnet. Es erfolgt keine Verrechnung mit sonstigen Forderungen von SOKA-BAU.

Entsteht im Anschluss eine neue Vertragslaufzeit, werden vorhandene Wertguthaben in den neuen Vertragszeitraum übertragen.

Konditionen

(Stand 01.09.2023, Änderungen vorbehalten)

Laufzeit:   12 Monate
Zinsen für Guthaben: 0,5 % p.a.
Kosten Kontoführung: 7,50 EUR monatlich je Betrieb + 1,50 EUR monatlich je Mitarbeiter

Auch für Betriebe außerhalb der Bautarifverträge bietet SOKA-BAU eine Absicherung zu günstigen Konditionen an.

Musterformulierungen

Die Absicherung ist Bestandteil von Betriebsvereinbarungen oder von einzelvertraglichen Regelungen. Dafür kann die folgende Vorlage genutzt werden:

§ X Absicherung für Guthaben auf den Ausgleichskonten

Für die Guthaben auf den Ausgleichskonten gewährleistet der Arbeitgeber eine Absicherung nach den Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) bzw. des Rahmentarifvertrages für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV Angestellte). Die Sicherung umfasst neben dem Bruttolohn auch den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und bei gewerblichen Arbeitnehmern zusätzlich den Sozialkassenbeitrag. Diese Sozialaufwendungen des Arbeitgebers werden bei gewerblichen Arbeitnehmern pauschal mit 45 % und bei Angestellten pauschal mit 22 % des Bruttolohns abgesichert.

Während der Vertragslaufzeit und auch im Falle der Insolvenz des Betriebs übernimmt SOKA-BAU das gesamte Management. Dem Mitarbeiter wird nach Abzug der Sozialabgaben das komplette Guthaben ausgezahlt.

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