Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung gibt es spezielle Regelungen bezüglich des Urlaubsanspruchs und der Urlaubsdauer.
Urlaubsanspruch
Für Schwerbehinderte gilt eine gesonderte Berechnung des Urlaubsanspruchs.
Bei An- oder Aberkennung der Schwerbehinderung im Laufe eines Kalenderjahres erhält der Arbeitnehmer den Zusatzurlaub anteilig. Der Anteil wird für jeden vollen Monat errechnet, in dem die Schwerbehinderung besteht.
Urlaubsdauer berechnen
Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs wird die Gesamtzahl der bereits vorhandenen Beschäftigungstage (Kalendertage) im Urlaubsjahr durch 10,3 geteilt.
Beispiel: 360 Beschäftigungstage / 10,3 = 35 Urlaubstage
Bei An- oder Aberkennung der Schwerbehinderung ab dem 01.05.2004 besteht der höhere Anspruch für jeden vollen Monat der Schwerbehinderung. Das Ergebnis sind die Urlaubstage, die dem Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt höchstens zustehen.
Im Urlaubsjahr erworbene, aber nicht gewährte Urlaubstage werden auf das nächste Jahr übertragen.
Urlaubsgeld
Für Schwerbehinderte gilt eine gesonderte Berechnung des Urlaubsgelds.