SOKA-BAU

Meldungskorrekturen

Eine bereits abgegebene Meldung kann nachträglich korrigiert werden.

Sofern für eine abgegebene Monatsmeldung eine Korrektur erforderlich ist, muss die Meldung für diesen Monat noch einmal abgegeben werden. Durch die korrigierte Monatsmeldung wird die ursprüngliche ersetzt.


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