Einmannbetrieb
Als Einmannbetriebe oder Solo-Selbstständige werden Betriebe ohne Arbeitnehmer (Auszubildende zählen nicht als vollwertige Arbeitnehmer) bezeichnet.
Keine aktive Teilnahme an Sozialkassenverfahren
Betrieben ohne Arbeitnehmer wird eine Betriebskontonummer (BKN) von SOKA-BAU zugewiesen. Einmannbetriebe nehmen jedoch nicht aktiv an den Sozialkassenverfahren teil, da keine Sozialkassenbeiträge zu zahlen sind. Für Auszubildende erhalten diese keine Erstattungen im Rahmen des Berufsbildungsverfahrens, da die Voraussetzung für Erstattungen im Tarifvertrag (BBTV) ist, dass mindestens ein gewerblicher Arbeitnehmer oder ein Angestellter beschäftigt ist.