SOKA-BAU

Einmannbetrieb

Als Einmannbetriebe oder Solo-Selbstständige werden Betriebe ohne Arbeitnehmer bezeichnet. Sie nehmen nicht an den Sozialkassenverfahren teil.

Keine Teilnahme an Sozialkassenverfahren

Betriebe ohne Arbeitnehmer nehmen nicht an den Sozialkassenverfahren teil und zahlen damit auch keine Sozialkassenbeiträge. Sie erhalten deshalb für Auszubildende auch keine Erstattungen im Rahmen des Berufsbildungsverfahrens, da die Voraussetzung für Erstattungen im Tarifvertrag (BBTV) ist, dass mindestens ein gewerblicher Arbeitnehmer oder ein Angestellter beschäftigt ist.
 


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