SOKA-BAU

Betriebsabmeldung

Eine Betriebsabmeldung ist unter zwei Voraussetzungen nötig: wenn ein Baubetrieb seine Tätigkeiten einstellt oder nicht mehr zum Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge gehört.

Ein Baubetrieb, der seine Tätigkeiten einstellt oder nicht mehr zum Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge gehört, muss sich bei SOKA-BAU abmelden.

Um einen Baubetrieb abzumelden, benötigt SOKA-BAU neben der Betriebskontonummer mindestens eine der folgenden Informationen: 

  • Zeitpunkt der Abmeldung (zum Beispiel Gewerbeabmeldedatum)
  • Änderung der Betriebstätigkeit inklusive Erläuterung der Änderung (Formular PDF)
  • Sofern die Abmeldung aufgrund einer Verbandszugehörigkeit erfolgen soll, Kopie der aktuellen Mitgliedsbescheinigung eines der folgenden Verbände:
    - Hauptverband der Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige
    - Vereinigung Deutscher Sägewerksverbände
    - Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden
    - Bundesverband der Deutschen Mörtelindustrie
    - Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie
    - Bundesarbeitgeberverband Chemie
    - Verbände der kunststoffverarbeitenden Industrie
    - Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie (Gesamtmetall)

SOKA-BAU benötigt diese Dokumente schriftlich und schickt dem Betrieb nach Bearbeitung eine Bestätigung der Abmeldung zu.


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