Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe
Im Baugewerbe ist es üblich, zwischen Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe zu unterscheiden. Das ist aber nicht maßgeblich für die Teilnahme am Sozialkassenverfahren.
Unterscheidung Bauhauptgewerbe oder Baunebengewerbe für SOKA-BAU nicht maßgeblich
Entscheidend für die Teilnahme an den Sozialkassenverfahren ist, ob in dem Betrieb im überwiegenden Teil der Arbeitszeit Bautätigkeiten ausgeführt werden, die im Tarifvertrag aufgeführt sind. Dann gelten für diesen Betrieb die Bautarifverträge und er gehört zum sogenannten betrieblichen Geltungsbereich.
Weitere Sozialkassen
Für Betriebe bestimmter Branchen, zum Beispiel Dachdecker, Gerüstbauer, Maler und Lackierer sowie Steinmetze, gibt es eigene Sozialkassen: