SOKA-BAU

Was verstehen wir unter Schwarzarbeit und wen betrifft sie?

Übersichten zur Definition von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung

Schwarzarbeit

Kurz zusammengefasst kann Schwarzarbeit so beschrieben werden:

Schwarzarbeit ist die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Umgehung von steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten beziehungsweise unter Missachtung gewerberechtlicher Vorgaben.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Dort werden in § 1 Absatz 2 die einzelnen Formen der Schwarzarbeit aufgeführt:

 

Illegale Beschäftigung

Kurz zusammengefasst kann illegale Beschäftigung so beschrieben werden:

Illegale Beschäftigung umfasst insbesondere die illegale Arbeitnehmerüberlassung, die illegale Ausländerbeschäftigung und Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. 

§ 1 Absatz 3 SchwarzArbG listet die einzelnen Aspekte der illegalen Beschäftigung detailliert auf:

 

Ausgenommen von dem Gesetz

Es gibt auch Ausnahmefälle, bei denen trotz unangemeldeter Tätigkeit kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorliegt. 

Diese Arbeiten unterliegen nicht dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz:

  • Für direkte Angehörige oder Lebenspartner
  • Aus Gefälligkeit
  • Im Wege der Nachbarschaftshilfe
  • Im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Wohnungsbaugesetzes (wenn Sie beispielsweise ein Haus in Eigenregie bauen)

Entscheidend bei diesen Ausnahmefällen ist jedoch, dass die Hilfe nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist und nur für ein geringes Entgelt erbracht wird.

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