SOKA-BAU

Die häufigsten Formen der Schwarzarbeit im Zusammenhang mit SOKA-BAU

Die vier dargestellten Varianten von Schwarzarbeit werden häufig innerhalb von Subunternehmerketten begangen. 

Was ist eine Subunternehmerkette?

Bei der Vergabe von großen Aufträgen durch den Bauherrn wird in der Regel ein Generalunternehmer eingeschaltet, der für alle Gewerke verantwortlich ist. Selten kann der Generalunternehmer die gesamte Bauleistung durch eigene Kapazitäten stemmen. Daher beauftragt er für die Teil-Gewerke einen oder mehrere Subunternehmen., Die Subunternehmer beauftragen wiederum weitere Unternehmen. Diese Vorgehensweise ist legal und erlaubt. Problematisch ist, dass nur schwierig zu durchschauen ist, wer welche Arbeiten am Ende der Kette tatsächlich ausführt. So gelingt es Firmen immer wieder, die Teilnahme an den Sozialkassenverfahren ganz oder teilweise zu umgehen.

Wie das System funktioniert, zeigt diese Grafik:


In diesem Beispiel arbeiten alle Sub- und Nachunternehmen, bis auf Nachunternehmen 2b, ordnungsgemäß und legal ihren Auftrag ab. Subunternehmen 2b verfolgt aber das Ziel, Lohnkosten einzusparen und sich selbst durch ein illegales Netzwerk zu bereichern. Dieses besteht aus einer Vielzahl von Nachunternehmen und Scheinfirmen, die jeweils der nächsten Firma in der Kette eine Rechnung über die geschuldete Leistung des Nachunternehmens 2b ausstellen. Tatsächlich übt keiner der Betriebe aus dem illegalen Netzwerk tatsächlich eine Tätigkeit aus, sondern sorgt nur für eine unübersichtliche Auftragslage.

Das letzte Glied in der Kette tritt als vermeintliches Nachunternehmen auf und stellt Nachunternehmen 2b eine Rechnung über die angeblich erbrachte Leistung aus. Der Nachunternehmen 2b überweist diese Rechnung auf das Konto des vermeintlichen Nachunternehmens. Dieser hebt das Geld direkt ab und übergibt es anschließend in bar zurück nach Abzug einer Provision. 

Mit diesem Bargeld kann das Nachunternehmen 2b eine Vielzahl von Aktivitäten finanzieren:

  • Zahlung von Schmiergeldern zur Auftragsvergabe
  • Zahlung von Schwarzlöhnen an in Teilzeit gemeldete Arbeitnehmer
  • Zahlung von sonstigen Schwarzarbeiten/illegalen Geschäften

Das illegale Netzwerk aus Schein-und Nachunternehmen hat durch die Verstrickung der verschiedenen Subunternehmerketten zusätzlich Zugriff auf eine Vielzahl von Arbeitnehmern. Sie fungieren als ,,Kolonnenschieber“ und bieten neben der Verschleierung illegaler Aktivitäten zusätzlich noch Arbeitskräfte an. 
 

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