Tarifverträge sind allgemeinverbindlich
- Dienstag, 2. Dezember 2025

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat drei Tarifverträge für das Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten sie für alle Baubetriebe und ihre Beschäftigten.
Die Allgemeinverbindlicherklärungen für den Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), für den Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) sowie den Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV), jeweils in der Fassung vom 18.06.2025, wurden am 02.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Regelungen der drei Tarifverträge gelten damit rückwirkend ab 01.07.2025.
Weitere Informationen: Tarifverträge und Allgemeinverbindlichkeit