SOKA-BAU

Allgemeinverbindlichkeit

Tarifverträge können durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden und gelten dann auch für tarifungebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Tarifverträge können durch eine Allgemeinverbindlicherklärung auf  Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt werden, die selber nicht Mitglied der Tarifvertragsparteien sind. Den Antrag dafür müssen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen. Der sogenannte Tarifausschuss spricht nach Beratung eine Empfehlung aus. Der Minister folgt dieser in der Regel.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird die Allgemeinverbindlichkeit erklärt, diese kann auch rückwirkend gelten. Damit gelten die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge dann für alle Betriebe und Arbeitnehmer der Branche.

Nach jeder Änderung an einem Tarifvertrag muss dieser erneut für allgemeinverbindlich erklärt werden. SOKA-BAU informiert hierüber in den Nachrichten.


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