SOKA-BAU

Allgemeinverbindlicherklärung für Tarifverträge erteilt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat vier Tarifverträge für das Baugewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten sie für alle Baubetriebe und deren Beschäftigte.

  • Mittwoch, 2. August 2023

Die Allgemeinverbindlicherklärung für den Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV in der Fassung vom 10.11.2022) wurde am 31.07.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Am 12.07.2023 wurden außerdem diese Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:

  • Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV in der Fassung vom 10.11.2022)
  • Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV in der Fassung vom 10.11.2022)
  • Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie (in der Fassung vom 30.01.2023) 

Die Regelungen für VTV, BRTV und BBTV gelten rückwirkend ab 01.01.2023, die Bestimmungen des Tarifvertrags Inflationsausgleichsprämie ab 07.03.2023.

Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht beitragspflichtig.

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